Betrug beim Online Shopping: Pakete ohne Bestellung bekommen
Beim Online Shopping kommt es manchmal zu Betrugssituationen, davon ist leider niemand gefeit. Identitäten werden gestohlen und auf den Namen dieser ahnungslosen Person werden Waren bestellt. Plötzlich kommen Pakete an, die derjenige gar nicht in Auftrag gegeben hat. In den meisten Falle landet aber das Paket gar nicht erst beim Opfer, stattdessen kommen Inkassobriefe und Mahnungen. Nur so erfährt das Betrugsopfer überhaupt davon, dass es einem Betrug zum Opfer gefallen ist. Andererseits tauchen oft auch auf wundersame Art und Weise plötzlich Pakete mit Waren auf, die überhaupt nicht vom Opfer bestellt worden sind.
Diese Betrugsmaschen gibt es leider immer wieder, die Betrüger versprechen sich ein Vermögen davon. Sehr häufig wird darüber berichtet, dass es zu Warensendungen kommt, die eigentlich gar nicht bestellt waren. Dahinter stecken diverse Betrugsmaschen. Das ahnungslose Opfer hat davon den grössten Schaden und weiss anfänglich gar nichts davon. Das ist erst dann der Fall, wenn die Rechnungen ankommen. In Ausnahmefällen landen die unerwarteten Paketsendungen tatsächlich beim Opfer. Über ein solches Paket von der Post freut sich aber niemand. Wenn man nichts bestellt hat, sollte man sofort vorsichtig reagieren. Datenmissbrauch ist auf häufig die Basis dafür, meistens geht es um Bestellungen von hochwertigen Marken und grösseren Beträgen.
Wie kommt ein solcher Betrug zu Stande?
Die ahnungslosen Opfer werden willkürlich herausgesucht, die Strategie ist immer dieselbe. Kriminelle bestellen im Internet auf den Namen des Opfers in diversen Onlineshops hochwertige Waren. Dafür werden die persönlichen Daten, wie zum Beispiel auch die E-Mail-Adresse des Opfers missbraucht. Häufig reicht es völlig aus, bei der Onlinebestellung das Geburtsdatum, die Adresse und den Namen bekanntzugeben. Für einen Shop ist es nicht immer zu 100 % sicher möglich, diese Daten zu überprüfen. Von dieser Missbrauchsbestellung erfährt das Opfer nicht. Die Bestätigung für den Auftrag landet per E-Mail nämlich bei einer ganz neu angelegte E-Mail-Adresse und geht nicht an die originale echte Mail-Adresse.
Die kriminellen Warenlieferungen
Es ist gar nicht so schwierig, dass die gelieferte Ware dann auch bei den kriminellen Betrügern landet. Der Onlineshop informiert nämlich den Kunden direkt darüber, dass die Sendung gerade in Zustellung ist. Dann hat der Betrüger zum Beispiel die Möglichkeit, die Adresse zu ändern und die Informationen anders zu hinterlegen. Das Paket wird dann am Tag der Zustellung von den Kriminellen direkt an der Haustüre oder auf der offenen Strasse abgefangen. Die wertvolle Ware verschwindet dann plötzlich ohne jede Spur.
Was darf der Paketbote tun?
Grundsätzlich dürfen Paketboten die Waren an Dritte nicht aushändigen, leider kommt es zu häufigen Versäumnissen der Paketdienstleister in diesem Bereich. Es ist die Aufgabe des Paketboten, dass er sicherstellt, dass das Paket auch wirklich beim Empfänger ankommt und diesem ausgehändigt wird. Im schlimmsten Fall muss der Ausweis des Kunden gefordert werden, damit diese Sicherstellung gewährleistet ist. Der Paketdienstleister muss auch beweisen können, wem man das Paket übergeben hat, wie zum Beispiel einen Nachbarn. Es ist aber ein bekanntes Problem, dass jeder Paketbote unter einem sehr starken Zeitdruck steht. Betrüger wissen, wie sie diese Sicherheitslücken ausnutzen und passen ihre Vorgehensweise entsprechend mit den gegebenen Tricks und Maschen an.
Mahnungen und Rechnungen für Ware, die gar nicht bestellt wurde
Von dieser Bestellung weiss das Opfer nichts, bis die Mahnungen und Rechnungen ankommen. Spätestens dann reagiert derjenige mehr als überrascht, weil er ja gar nichts bestellt hat. Jetzt muss der Verbraucher aber reagieren. Manchmal gelingt es den Betrügern gar nicht, dass sie das Paket abfangen können. Dann erhält der tatsächliche echte Kunde diese Waren, die er gar nicht bestellt hat.
Grundsätzlich muss der Geschädigte, bzw. das Opfer die Rechnungen für nicht bestellte Ware nicht bezahlen. Bezahlt muss die Ware nämlich nur werden, wenn es dem Versandhändler möglich ist, den Erhalt der Ware und die Bestellung entsprechend nachzuweisen. Es ist empfehlenswert, sofort auf Rechnungen und Mahnungen zu reagieren und Informationen an den Versandhändler zu übermitteln, dass diese Waren gar nicht bestellt wurden und dass es sich um einen Betrug handelt.
Wie wird in solchen Situationen vorgegangen?
Grundsätzlich sollten sofort folgende Massnahmen bei einem solchen Betrug ergriffen werden:
- Eine Anzeige bei der Polizei erstatten
- Informationen an den online Händler geben und die Situation aufklären
- sämtliche online Konten überprüfen, ob diese eventuell von Dritten missbraucht wurden.
- Alle Passwörter sollten geändert werden.
Häufig sind auch Phishingmails der erste Schritt zu solchen kriminellen Machenschaften, damit die Zugangsdaten der Opfer gesammelt werden können. Bei solchen Phishing E-Mails sollte man ganz besonders vorsichtig sein. Eine nützliche Vorgehensweise ist es zum Beispiel, sich beim jeweiligen Versandhändler, bzw. von Paketdienst zu registrieren. Dadurch weiss der Verbraucher ganz genau, wann er ein Paket erwartet und wo sich dieses befindet.