Datenschutz für Facebook-Unternehmensseiten
Eine besonders beliebte Möglichkeit des Marketings sind für sehr viele Betriebe die Unternehmen-Seiten auf Facebook. Fast jeder verfügt über eine eigene Facebook Seite als Unternehmen. Dadurch geniesst man im sozialen Netzwerk von Facebook direkte Möglichkeiten und Optionen, mit dem Kunden in Kontakt zu treten. Das betrifft nicht nur den einen oder anderen aktuellen Post zu einem Thema, sondern auch Werbeanzeigen, die für zahlreiche Facebook Unternehmen-Seiten eine wichtige Rolle spielen. Wie sieht es aber mit dem Datenschutz für eine solche Facebook Unternehmensseite aus?
Für den Nutzer ist es nicht einfach, den Datenschutz für die Facebook Unternehmensseite zu durchblicken - es bedeutet quasi eine Herausforderung.
Wer trägt die Verantwortung?
Der Unternehmer selbst hat als Nutzer von Facebook mit seiner Seite gar keinen Einfluss auf die dynamischen Bedingungen von Facebook selbst. Das Tracking der Seiten Besucher erfolgt beispielsweise seitens Facebook automatisch. Dieser Vorgang kann gar nicht deaktiviert werden. Trotzdem sollte der Betreiber laut Gesetzgeber handeln. Es ist immer der Seitenbetreiber, der die Verantwortung für den Datenschutz trägt. Jeder Webseitenbesucher und auch Unternehmensseitenbesucher auf Facebook ist deshalb unbedingt darüber zu informieren, sobald die Daten gesammelt werden. Gegebenenfalls muss die Einwilligung des Besuches dafür eingeholt werden.
Dasselbe trifft übrigens auch auf die Rechte für die Nutzung von Grafiken und Fotos zu, welche auf der Facebook Unternehmensseite verwendet werden. Nur dann, wenn mit dem Arbeitnehmer auch eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, darf ein solches Foto entsprechend auf der Facebook Unternehmensseite gezeigt werden. Es sollte auch geklärt werden, in wie Ferne die Verwendung stattfinden darf, wenn das Verhältnis beendet wird.
Es ist immer der Betreiber der Facebook Unternehmensseite, der die Haftung für etwaige Datenschutzverstösse übernehmen muss. Das betrifft vor allem die Verarbeitung von persönlichen Daten.
Die Datenschutzerklärung anpassen
Es gibt auf Facebook eine automatisch generierte Datenschutzerklärung für den Besucher einer Fanseite, bzw. Unternehmensseite. Der Unternehmer sollte diese Datenschutzerklärung entsprechend anpassen und seiner Pflicht für die Information nachkommen. Dazu gehört einerseits die Aufklärung für den Datenschutz, andererseits auch der Hinweis und die Informationspflicht an den Besucher.
Es ist möglich, eine zusätzlich angepasste individuelle Datenschutzerklärung auf der Unternehmens-Facebook-Seite einzubinden. Auf diese Art und Weise ist es einfacher möglich, die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der Daten abzuklären.
Auch das Impressum muss unbedingt Namen und Anschrift des Unternehmens, sowie weitere Kontaktinformationen beinhalten. Empfehlenswert ist immer ein leicht zu findendes Impressum auf einer Unternehmens-Facebook-Fanseite. Der Bereich für Info empfiehlt sich für die Unternehmensseite Facebook dafür ganz besonders.
Eine Abhängigkeit von Facebook sollte in Bezug auf die Datenschutzstrategie eines Unternehmens keine grosse Rolle spielen. Das Ziel ist es, als Unternehmen selbst die notwendigen Massnahmen für einen erforderlichen Datenschutz und den dem Gesetz entsprechenden Vorlagen zu ergreifen. Dadurch kann das soziale Netzwerk so datenschutzkonform wie möglich gestaltet werden.