Online Shops und der Datenschutz
Wer einen Onlineshop im Internet betreibt, muss nicht nur in rechtlicher Hinsicht viele Einzelheiten berücksichtigen und sich um die Details kümmern. Neben dem Impressum und den allgemeinen Bedingungen gelten auch die neuen Regelungen für das Datenschutzgesetz laut DSGVO als besonders wichtig für online Händler. Auch die Frage nach einer eigenen Datenschutzerklärung im Onlineshop wird oftmals unterschätzt.
Der Datenschutz als Kriterium eines Onlineshops
Onlineshopbetreiber sollten mit dem Thema Datenschutz der eigenen Kunden sensibel, transparent, sowie korrekt umgehen. Im Bereich Datenschutz gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Die Überwachung besteht seitens Datenschutzbehörden, Verbraucherzentralen und auch Wettbewerbern. Deshalb ist ein rechtskonformer Umgang mit den sensiblen Kundendaten unbedingt in den Vordergrund zu stellen.
Es kommen wichtige Marketinginstrumente ins Spiel, wenn es um den Onlineshop geht. Ansonsten kann der dauerhafte Erfolg eines Onlineshops nicht gewährleistet werden. Trotzdem sollte der Kunde immer ein gutes Gefühl dabei haben, wenn er im Onlineshop einkauft. Im Umgang mit dem Kunden zeigen allerdings sehr viele Onlineshops heute noch gravierender Schwächen auf.
Ist eine Datenschutzerklärung in einem Onlineshop notwendig?
In jedem Fall ist eine Datenschutzerklärung in einem Onlineshop notwendig. Onlineshops erheben Daten und speichern diese ab, bzw. es kommt auch zur Verarbeitung dieser Daten. Es reicht, wenn ein Nutzer den Onlineshop einfach nur besucht, so dass es zu Datenansammlungen kommt. Dasselbe trifft natürlich auch auf Kunden und Bestelldaten, sowie diverse Trackingdaten zu.
Abmahnung von fehlerhaften Datenschutzerklärungen im Onlineshop
Es ist möglich, dass fehlerhafte oder fehlende Datenschutzerklärungen in einem Onlineshop abgemahnt werden. Dies geschah besonders häufig in den letzten Monaten, kurz nach Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die DSGVO.
Die Umsetzung der DSGVO
Deshalb gilt auch für Onlineshops die DSGVO, denn hier gibt es keine Ausnahmen. Auch dann, wenn es sich um ein kleines Unternehmen mit einem Onlineshop handelt, gelten die Regeln der DSGVO. Somit ist eine neue Datenschutzerklärung für alle Shops notwendig. Es bringt übrigens nichts, die alte ursprüngliche Datenschutzerklärung umzuformulieren oder anzupassen. Die Regelungen der neuen DSGVO Verordnung sind nämlich sehr umfangreich. Im Onlineshop ist daher eine neue Datenschutzerklärung zu erstellen.
Die Datenschutzerklärung sollte ganz besonders jene Daten behandeln, welche bei einem Besuch des Onlineshops anfallen. Dasselbe trifft natürlich auch auf die detaillierten Kundendaten und Bestelldaten zu. Es gibt spezielle Trackingtools, die in vielen Onlineshops Verwendung finden. Dasselbe trifft natürlich auch auf die Einbindung der Social Media Plugins zu.