Personalausweis kopieren: Verboten oder erlaubt?

2 min
 
Tags: Personalausweis Datenbank Vermieter Online Banking Bank Datenschutz Personalausweisgesetz DSGVO

Es gibt viele Situationen, in denen nach dem Personalausweis gefragt wird. Oft steht auch die Frage danach, eine Kopie vom Personalausweis anzufertigen, wenn es um weitere Sicherheitsmassnahmen oder Vorgaben geht. Das geschieht sowohl bei der Autovermietung, als auch im Fitnessstudio oder in der Bank, bzw. beim Vermieter. Sogar online Plattformen verlangen mittlerweile oftmals eine Kopie von Ausweis. Nun stellt sich aber die Frage, ob das Kopieren von einem Personalausweis verboten oder erlaubt ist, wenn es um die rechtlichen Hintergründe geht. Damit lässt sich die Identität bestätigen. Ist es aber wirklich erlaubt?

Immer wieder kursieren Gerüchte darum, dass es verboten ist, denn Pass oder den Ausweis zu kopieren. Früher war das tatsächlich so - in der Vergangenheit war es verboten, den Personalausweis zu kopieren. Zumindest gab es sehr enge Begrenzungen dafür. In der Praxis lässt sich ein solches Verbot aber kaum umsetzen. Deshalb erfolgte auch eine entsprechende Anpassung dazu. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es deshalb jetzt erlaubt, einen Reisepass oder einen Personalausweis abzulichten.

Dabei gilt es folgendes einzuhalten:

  • Eine Kopie darf nur nach Zustimmung des Ausweisinhabers oder vom Inhaber selbst gemacht werden
  • die Kopie muss dauerhaft als Kopie erkennbar und eindeutig sein

Für den Gesetzgeber bedeutet es, dass der Ausweis entweder gescannt, fotografiert oder kopiert wird, wenn das Wort „ablichten“ fällt. Deshalb ist im Gesetz immer die Rede von ablichten.

Stack of Prints
Photo by ron dyar / Unsplash

Nur der Inhaber selbst darf die Ausweiskopie weitergeben - so lautet das Personalausweisgesetz und Passausweisgesetz. Die DSGVO schränkt die Ausweiskopien übrigens zusätzlich weiter ein. Es handelt sich um eine europäische Richtlinie. Eine Auswahlkopie darf deshalb nur dann ausgestellt werden, wenn es wirklich notwendig ist. Es dürfen nur Daten erhoben werden, welche unbedingt für einen bestimmten Zweck erforderlich sind. Informationen, die nicht benötigt werden, müssen deshalb geschwärzt werden. Zu den typischen Informationen, die bei der Kopie geschwärzt werden sollten zählen beispielsweise:

  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • maschinenlesbarer Bereich und Sicherheitsfaden
  • Seriennummer
  • Zugangsnummer
  • Geburtsort
  • Nationalität
  • Grösse
  • Augenfarbe

So lässt sich sowohl der Identitätsdiebstahl, als auch der Missbrauch vermeiden, wenn die Auslasskopie eventuell in die falschen Hände gerät. Deshalb ist es grundsätzlich nicht verboten, Kopien vom Personalausweis zu machen.