Schufa und Auskunfteien wollen Daten von Wechselkunden speichern

Wer besonders häufig Anbieter für Gas und Strom wechselt, könnte in Zukunft deshalb Problem bekommen. Viele Kunden entscheiden sich für einen jährlichen Wechsel, um sich damit Vorteile zu sichern. Im Endeffekt bedeutet das für den Anbieter und Energieversorger aber keinen grossen Gewinn. In Zukunft sind deshalb regelrechte Datenbanken mit diesen Informationen geplant. Diese geben einen Hinweis, wenn es Kunden gibt, die besonders viel, häufig und regelmässig den Anbieter wechseln. Genau diese Daten sollten dann entsprechend gespeichert und identifiziert werden.

Der Grund für den Wechsel ist ein zugesagter Bonus, wenn man einen neuen Tarif für Gas oder Strom in Anspruch nimmt und dafür den Anbieter wechselt. Solche Vorteile werden meistens zum Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt. Der Grund dieser Bonus Zahlung lockt viele Kunden an, bzw. führt häufig zu einem Wechsel des Anbieters. Grundsätzlich ist der Energieversorger für diese versprochene Prämie auch verantwortlich und bezahlt diese an seine neue Kunden aus. Trotzdem haben die Unternehmen und Anbieter nicht wirklich das Interesse, die Kunden jährlich zu verlieren und derartig häufig einen Wechsel verbuchen zu müssen. Der Kunde freut sich zwar über günstige Konditionen, für den Energieanbieter gibt es aber entsprechende Nachteile.

Wirtschaftsauskunfteien und die SCHUFA planen dem entgegenzutreten. In Zukunft wird deshalb eine Datenbank mit so genannten Wechsel-Kunden entstehen. So erhalten die Unternehmen und Interessenten Auskunft darüber, welche Kunden zu diesen Wechsel-Kunden von Energieversorgern gehören. Bevor die Verträge abgeschlossen werden ist es für den Energieversorger möglich, sich in der Datenbank zu informieren. Wenn es sich um keinen Gewinn bringenden Kunden handelt, wird der Vertragsabschluss entsprechend abgelehnt oder es werden alternative Konditionen angeboten. Für den interessierten Kunden bedeutet das eventuell, dass der attraktive Wechselbonus dann wegfällt.

Der Kunde wird abgelehnt

Mittlerweile ist es ohnehin an der Tagesordnung, dass Energieversorger diverse Kunden ablehnen. Das geschieht meist direkt vor Vertragsabschluss. Der Kunde ist alles andere, als begeistert von einer solchen Ablehnung. Diese ist häufig sogar mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dann muss vielleicht das Gas oder Strom während der Übergangsphase zum Grundtarif bezogen werden. Für den Kunden bedeutet das zusätzliche Kosten.

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Noch vor kurzem forderten die Energieversorger ihre Kunden dazu auf, dass die Rechnungen für per Bankeinzug beglichen werden müssen. Grundsätzlich handelt es sich aber um eine unzulässige Vorgehensweise. Es ist zwingend nötig, dass ein Energieversorger unterschiedliche Zahlungswege anbietet. Auch die Kundendaten dürfen nach aktueller Rechtslage bei Energieversorgern nur dann ausgetauscht werden, wenn zum Beispiel ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder betrügt. Trotzdem wird vermutet, dass es viel mehr Informationen zu den Kunden gibt. Der Anbieter wird es aber auch in Zukunft anstreben, die Daten zu solchen Wechslern einsehen zu können.

Der Datenpool von Wirtschaftsauskunfteien und SCHUFA

Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, kommt es meistens auch zu einer zusätzlichen Einverständniserklärung in Bezug auf die Kreditwürdigkeit bei der SCHUFA. Für den Kunden ist das oft unangenehm. Die SCHUFA arbeitet an einem entsprechenden Datenpool, auch Wirtschaftsauskunfteien haben solche Pläne. Die Unternehmen möchten sich dazu öffentlich aber nicht äussern.

Das Thema des Datenschutzes

Angeblich wird ein Wechsel zu einem anderen Anbieter damit nicht behindert. Es geht anscheinend tatsächlich nur über die Auskunft für die aktuelle Ertragslage. Trotzdem bleibt offen, ob diese personenbezogenen gesammelten Daten über den Kunden wirklich ohne dessen Einverständnis gespeichert werden dürfen. Im Rahmen eines solchen Vertragsabschlusses werden Kundenaufträge regelrecht zu einem solchen Einverständnis gezwungen. Aber das ist nicht zulässig. Ob solche gesammelten Daten von Energieversorgern in der Zukunft zulässig sind oder nicht, ist bisher noch nicht geklärt, wenn es um die Sicht der Datenschutzbehörden geht. Seitens der Verbraucherschutzzentrale wird dieses Vorhaben sehr kritisch gesehen. Damit ist nämlich die Vertragsfreiheit gefährdet. Am Ende wird der Kunde durch diese gesammelten und gespeicherten Daten diskriminiert.