BahnCard nur noch auf dem Smartphone?

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Im zweiten Halbjahr 2024 plant die Deutsche Bahn die Einführung der digitalen BahnCard. Die Karte aus PVC gehört nach Unternehmensaussagen damit der Vergangenheit an. Was diese Umstellung für Millionen Nutzer bedeutet und auf welche Änderungen sie sich einstellen müssen, erläutern wir an dieser Stelle.

 BahnCard: Die Rabattkarte der Deutschen Bahn

Die BahnCard ist eine Rabattkarte, die es Kunden ermöglicht, vergünstigte Fahrkarten bei der Deutschen Bahn zu kaufen. Sie ist in verschiedenen Varianten, wie der BahnCard 25, der BahnCard 50 und der BahnCard 100 erhältlich, die jeweils unterschiedliche Ermässigungen bieten. Die BahnCard wird normalerweise als physische Karte ausgestellt, die der Kunde zusammen mit seinem Personalausweis oder Reisepass bei der Fahrkartenkontrolle vorzeigen muss. Damit ist ab dem zweiten Halbjahr 2024 Schluss. Ab diesem Zeitpunkt wird ausschliesslich die digitale Version der Rabattkarte akzeptiert. 

Wegfall der physischen BahnCard

Die digitale BahnCard ist momentan (März 2024) noch eine zusätzliche Option, die der Kunde freiwillig wählen kann. Sie ist für Besitzer der physischen Version kostenlos und kann jederzeit in der DB Navigator App aktiviert werden. Die physische BahnCard wird dem Kunden bis Mitte 2024 noch per Post zugeschickt, es sei denn, er verzichtet ausdrücklich darauf. Die digitale BahnCard hat dieselbe Gültigkeit und ist mit denselben Konditionen hinterlegt wie die physische BahnCard.

Handy ist zwingend erforderlich

Mit dem Wegfall der Plastik-BahnCard wird für alle Nutzer dieser Rabattkarte ein Handy zwingend erforderlich. Zur Nutzung muss ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn erstellt werden, in dem eine gültige Meldeadresse und eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt sein müssen. Wer bereits über ein Kundenkonto verfügt, kann die digitale BahnCard später hinzufügen. Das heisst: Ohne App-fähiges Smartphone und ohne E-Mail-Adresse ist eine Nutzung der Vorteilskarte nicht mehr möglich. Bei einer Kontrolle müssen die Inhaber die BahnCard in der App DB Navigator laden und dem Schaffner vorzeigen. 

Screenshot reicht nicht aus

Wer glaubt, mit einem Screenshot von der BahnCard auf der sicheren Seite und vor allem unabhängig von einer Internetverbindung zu sein, unterliegt einem Irrtum. Jeder Nutzer muss die digitale BahnCard in der DB Navigator App öffnen und dem Zugbegleiter vorzeigen. Die digitale BahnCard ist mit einem QR-Code versehen, der vom Zugbegleiter gescannt wird, um die Gültigkeit und die Identität des Kunden zu überprüfen. Die Deutsche Bahn argumentiert, dass ein Screenshot manipuliert oder veraltet sein könnte und daher nicht akzeptiert wird. 

Was, wenn der Handyakku unterwegs schlappmacht?

Die digitale BahnCard ist an ein internetfähiges Smartphone gebunden, das Nutzer aus eigenem Interesse vor Antritt der Fahrt komplett aufladen sollten. Falls der Akku unterwegs schlappmacht und die BahnCard aus diesem Grund nicht in der DB Navigator App angezeigt werden kann, droht als Konsequenz eine Bestrafung in Form einer Fahrpreisnacherhebung zum doppelten Fahrpreis. Den zu viel gezahlten Betrag können die Betroffenen zwar innerhalb von 14 Tagen zurückfordern, doch um die Bearbeitungsgebühr kommen die Bahnkunden nicht herum. 

Fazit: Mit der Umstellung des Rabattsystems auf die digitale BahnCard geht mit der Deutsche Bahn ein weiteres Unternehmen einen Schritt in Richtung Spaltung. Menschen, die sich bewusst gegen ein Smartphone entschieden haben oder sich das Gerät nicht leisten können, werden von günstigen Preisen für die Beförderung ausgeschlossen, was zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führt.