Darf mein Personalausweis als Pfand verlangt werden?
Sehr häufig entstehen im Alltag Situationen, in welchen der eigene Personalausweis oder Passport als Pfand hinterlegt wird. Nun stellt sich aber die Frage, was der Gesetzgeber zu solchen Situationen wirklich sagt und welche Sicherheitsaspekte dabei bedacht werden müssen. Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit den Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, wenn ein Personalausweis eingescannt oder kopiert wird.
Eine heikle Situation
Was die Sicherheitsaspekte betrifft, so ist es durchaus heikel, den Personalausweis als Sicherheitspfand zu hinterlegen. Seit dem Jahr 2010 werden Personalausweise immer mit einem Chip erstellt. Dieser Chip enthält sensible Daten über den Ausweisinhaber. Solche Daten können in extremen Fällen sogar missbraucht werden, wie zum Beispiel als elektronischer Identitätsnachweis im Netz. Der Chip ist in einem solchen Personalausweis standardmässig aktiviert. Die einzige Möglichkeit, diese Aktivierung auszuschalten ist direkt bei der Ausweisbehörde.
Das ist auch der Grund, weshalb es aus Gesetzesgründen nicht erlaubt ist, den Personalausweis zu verlangen, um diesen zu hinterlegen. Auf freiwilliger Basis ist das natürlich möglich, wenn es sich wirklich um eine Freiwilligkeit handelt. Normalerweise sollte es in den Sonderfällen des Alltags ausreichen, sich die Daten des Ausweises zu notieren, anstatt diesen zu hinterlegen. Wenn es nötig ist, können diese Daten im Nachhinein überprüft werden. Grundsätzlich ist es verboten, den Personalausweis als Pfand einzufordern. So schreibt es das Gesetz eindeutig vor.
Änderungen seit dem Jahr 2017
Seit dem Jahr 2017 gibt es eine neue Regelung, was das Passgesetz und Personalausweisgesetz betrifft. Diese Änderungen hängen direkt mit dem elektronischen Identitätsnachweis zusammen. Eine Kopie darf also nur dann erfolgen, wenn diese durch den Ausweisinhaber selbst erfolgt oder vorher zugestimmt wurde. Diese Ausweis Kopie muss als solche eindeutig und dauerhaft erkennbar sein. Der Ausweisinhaber sollte alle Daten schwärzen, welche nicht der Identifizierung dienen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Zugangsnummer, bzw. Seriennummer. Auf diese Möglichkeit der Schwärzung ist der Ausweisinhaber hinzuweisen. Die Kopien dürfen niemals an Dritte weitergegeben werden.