Dashcams in Autos und der Datenschutz

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Tags: Dashcam Datenschutz Gericht Überwachung Privatperson

Ist es eigentlich verboten, den Verkehr dauerhaft mit einer Dashcam an der Frontscheibe zu filmen. Solche Aufnahmen können sehr hilfreich als Beweismittel eingesetzt werden, wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommt. Als Beweismittel sind die Aufnahmen vor Gericht nämlich sehr wohl zulässig. Diesbezüglich gab es auch seitens des Bundesgerichtshofes eine Bestätigung. Wie sieht es aber jetzt mit der Rechtslage zur Nutzung einer solchen Kamera aus?

Über diese Frage wird bereits seit längerer Zeit stark diskutiert. Als Beweis dürfen die Mini-Kameraaufnahmen zwar im Falle eines Unfalls vor Gericht verwendet werden, trotzdem gibt es Verwirrung in Bezug auf den Datenschutz. Für die Autofahrer bedeutet das nämlich nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Nach wie vor ist es nicht zulässig, permanente Aufzeichnungen zu machen. Je nach Einzelfall wird abgewogen. Bei einem schwerwiegenden Verstoss gilt eine solche Aufnahme als Beweismittel. Werden zum Beispiel rote Ampeln missachtet, ist eine solche Situation der Ausnahme gegeben.

VW Golf MKVI (6) interieur
Photo by Julian Hochgesang / Unsplash

Die strengen Voraussetzungen

Im Moment ist der Einsatz dieser Auto Kameras immer noch umstritten, wenn es um die Beweismittel in einem Strafprozess oder in einem Zivilprozess geht. Mittlerweile gibt es die Vorgabe, dass die Aufnahme nur 15 Sekunden vor und nach einem auslösenden Ereignis geltend gemacht werden darf.

Zu einem solchen typischen auslösenden Ereignis im Strassenverkehr zählt folgendes:

  • Kollision
  • starke Seitenfliehkräfte
  • starke Bremsung

Die sonstigen Aufnahmen, die kein auslösendes Ereignis festhalten müssen überschrieben werden.

Keine dauerhafte Überwachung erlaubt

Im Strassenverkehr ist also nach wie vor keine dauerhafte Überwachung erlaubt. Die Verkehrsteilnehmer sollten sich nicht selbst zum Polizisten ernennen. Ansonsten gibt es Probleme mit dem Datenschutz. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt werden, wenn es um solche Aufnahmen geht.

Dauerhaftes Filmen hat Bussgelder zur Folge

Wenn gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstossen wird, kommt es zu einem Bussgeldbescheid. Es dürfen keine personenbezogenen Daten bereitgehalten oder verarbeitet werden, welche nicht allgemein zugänglich sind. Ansonsten ist dies eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit aus Sicht des Amtsgerichts. Auch hier zählt wieder die informationelle Selbstbestimmung der Person.

Es ist verboten, Privatpersonen ohne deren Wissen zu filmen. Das verstösst gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu den bedeutenden Rechtsgütern gehört einerseits das Recht am eigenen Bild, andererseits das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Es ist nicht erlaubt, unbescholtene Bürger und Bürgerinnen ständig zu filmen, ansonsten werden deren Rechte verletzt.

Grundsätzlich kann es trotzdem sinnvoll zu sein, eine Kamera im Auto mitzuführen. Damit können zum Beispiel Dokumentationen nach einem Unfallschaden, sowie Beweise gesichert werden. Es ist nicht empfehlenswert, solche Videoaufnahmen oder Fotoaufnahmen im Internet hochzuladen.