Datenkrake Payback

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Datenkrake Payback: Was weiss der Bonussystembetreiber über die Nutzer?

Es ist so einfach: Payback-Karte beim Bezahlen an der Kasse vorzeigen, ein kurzer Piep-Ton und schon landen Punkte auf dem persönlichen Payback-Konto des Nutzers. Den Einsatz der Karte belohnt der Betreiber des Bonussystems mit Prämien und Wertchecks, die gegen die Punkte eingelöst werden können.

Doch den minimalen Rabatt durch den Einsatz der Karte bezahlen die Verbraucher mit einer Währung, die für den Einzelhandel wertvoll wie Gold ist: Persönliche Daten.

Ein Geschenk, das keines ist

Der Erfolg von Payback in Deutschland basiert auf dem Grundbedürfnis der Verbraucher, alles zum günstigsten Preis zu bekommen. Diese „Geiz-ist-geil“-Mentalität existiert nicht erst, seit eine grosse Elektronikfachmarktkette diese vor Jahren in einem Werbespot artikulierte. Schnäppchenjagd ist ein regelrechter Sport im Schweizer Nachbarland.

Bonussystembetreiber wie Payback haben in diesem Umfeld leichtes Spiel. Bei jedem Einkauf werden Punkte gutgeschrieben. Es winken Prämien und gelegentlich Preisnachlässe im Einzelhandel. Für 1.999 Punkte gibt es zum Beispiel eine digitale Küchenwaage. Wert im Online-Kaufhaus: 11,99 Euro.

Es fühlt sich an, als gäben die grossen Konzerne ihren Kunden ein Stück zurück, als Dankeschön für jahrelange Treue sozusagen. Was nach einem Geschenk klingt, ist jedoch keines. Um in den Besitz eines vermeintlich kostenlosen Messerblocks, Rucksacks oder einer Stimmungsleuchte zu kommen, legen die Besitzer einer Payback-Karte all ihre persönlichen Daten offen.

Welche Daten sammelt Payback?

Fakt ist: Je häufiger die Kundenkarte gescannt wird, desto genauer das Bild welches das Unternehmen hinter Payback (der US-Konzern American Express) vom Verbraucher hat. Welche Produkte wurden wann, wie oft gekauft? Wie oft wurde die Marke gewechselt? Woran könnte der Kunde in der Zukunft interessiert sein? Alle Daten wurden bereits gespeichert und zusammengeführt, bevor der Einkauf zu Hause in den Schränken verstaut wird.

Bereits bei der Anmeldung zur Teilnahme am Bonusprogramm Payback müssen Verbraucher Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum angeben. Was viele Nutzer nicht wissen: Diese Daten dürfen auch ohne ausdrückliche Einverständniserklärung zu Werbezwecken verwendet werden. Das gilt so lange, bis der Kunde widerspricht. Diese Basisdaten übermittelt Payback an das Partnerunternehmen, von dem die Karte stammt (DM, REWE, Aral, Sixt usw.).

Der gläserne Kunde

In Verbindung mit ihrem Einkauf werden die Nutzer einer Payback-Karte zu gläsernen Kunden. Bei jedem Einkauf lassen sie Datenpakete fallen, die von Payback akribisch aufgelesen und ausgewertet werden. Welche Daten gespeichert werden, ist, in Abhängigkeit vom Partnerunternehmen, unterschiedlich. Sparkassen und Apotheken führen nicht Buch über Dienstleistungen und Verkäufe.

Eigenen Angaben zufolge handelt Payback nicht mit den Daten seiner Kunden. Von Unternehmensseite heisst es, dass „kein Verkauf oder Handel von Kundenadressen und Kundendaten“ erfolgt. Die persönlichen Daten verbleiben demnach bei Payback und bei den Partnerunternehmen.

Was ist die Privatsphäre wert?

Payback ist natürlich nicht der einzige Datenkrake. Wer bei Amazon Kunde ist, Google als Suchmaschine verwendet oder den Streamingdienst Spotify nutzt, gibt ebenso seine persönlichen Daten preis. Wer das nicht möchte, kann nur durch eine konsequente Verweigerung und Passivität gegensteuern.

Im Fall Payback sollten sich verantwortungsbewusste Verbraucher allerdings die Frage stellen, ob die eigene Privatsphäre wirklich nur so viel wert ist, wie ein Dampfbügeleisen, eine Gewürzmühle oder ein „Brigitte“-Jahresabo.