Datenschutz in der Arztpraxis

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Tags: Arztpraxis Gesundheitsdaten Datenschutz Datenschutzgesetz

Besonders die Gesundheitsdaten von Menschen sind sehr sensibel, wenn es um den Datenschutz in der Arztpraxis geht. Im Umgang mit diesen hochsensiblen Patientendaten gilt es deshalb Fehler zu vermeiden, um den Datenschutz nicht zu verletzen. Ausserdem ist auch die Schweigepflicht in der Arztpraxis wichtiges Thema in Bezug auf den Datenschutz.

Auf die Patientenakten darf niemals ein unbefugter Zugriff erfolgen können. Auch andere Informationen dürfen von niemand anderem eingeholt werden. Der Empfangsbereich gilt als besonders betroffene Schwachstelle in diesen Bereichen. Wenn die Vorschriften in Bezug auf Datenschutz in der Arztpraxis nicht eingehalten werden drohen hohe Konsequenzen wegen einem Verstoss des Datenschutzgesetzes. Das trifft auch zu, wenn die Schweigepflicht gebrochen wird. Auch eine strafrechtliche Verfolgung kann eine solche Konsequenz sein.

Typische Fehler in Arztpraxen

Beim Datenschutz gibt es sehr viele Fehler, die in der Arztpraxis im Alltag passieren können. Der Stellenwert von Patientendaten ist überdurchschnittlich hoch. Es handelt sich um eine besondere Art von personenbezogenen Daten, wenn es um die gesundheitlichen Informationen einer Person geht. Deshalb sind diese Daten überdurchschnittlich stark schützenswert. Jeder Mitarbeiter, sowie auch die Ärzte selbst unterliegen einer Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus dem Berufsgeheimnis.

Der Umgang mit sensiblen Daten

Im Umgang mit diesen sensiblen Daten sind leider Fehler keine Seltenheit. Testergebnisse dürfen beispielsweise nicht im am Patientenempfang mitgeteilt werden, weil andere Patienten im Warteraum anwesend sind. Ausserdem darf der Empfang niemals ohne Aufsicht sein. Ansonsten kann es passieren, dass Ablagen, Computer oder Patientenakten für jeden zugänglich sind.

Doctor with a stethoscope
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Erteilung von Auskünften

Teilweise halten sich Patienten auch über den Behandlungsräumen auf, wenn mehrere Patienten von einem Arzt gleichzeitig betreut werden. Theoretisch ist es dann möglich, dass ein Patient eine fremde Akte einsehen kann. Per E-Mail oder über das Telefon dürfen keine Auskünfte erteilt werden, wenn es dazu keine spezielle Absicherung gibt. Es muss sicher sein, dass es sich bei der Person tatsächlich um den betroffenen Patienten handelt. Auch die Krankenkasse erhält sehr oft mehr Informationen, als erforderlich oder zulässig. Um den Datenschutz in der Arztpraxis aufrecht zu halten ist eine gewissenhafte Datenübermittlung deshalb eine wichtige Voraussetzung.

Der Empfang

Der Empfang ist somit eine der wesentlichen typischen Schwachstellen in einer Arztpraxis, wenn es um den Datenschutz geht. Auch die Hörweite des Wartezimmers ist zu beachten. Hier darf nicht nachlässig gehandelt werden. Das kommt aber leider aufgrund eines möglichen Personalmangels oft vor.

Sowohl in einer Praxis, als auch in der Klinik muss sorgfältig mit den Patientendaten umgegangen werden. Das betrifft besonders folgende Bereiche:

  • Erhebung der Daten
  • Weitergabe der Daten
  • Sicherung der Daten
  • die Verpflichtung, sich an das Datengeheimnis zu halten

Die Daten des Patienten dürfen dann an andere Ärztepraxen weitergegeben werden, wenn der Patient auch dort betreut wird. Es geht allerdings nur um die Daten, welche für die Betreuung im Einzelnen nötig sind.