Datenschutz in der Logistik
Personenbezogene Daten werden insbesondere von der Logistikbranche, bzw. den Unternehmen dieser Branche genutzt und verarbeitet. Hauptsächlich geht es um Videoaufzeichnungen und die Videoüberwachung, bzw. GPS Tracking. Wenn die Interessen dafür berechtigt sind, ist dies rechtmässig. Die Interessen, bzw. Grundrechte der betroffenen Personen dürfen nicht überwiegen, damit es zu keinem Verstoss kommt. Sowohl die Datenschutzfolgeabschätzung, als auch entsprechende Hinweisschilder sind dafür eine wichtige Grundvoraussetzung. Genauso ist eine gute Rechtfertigung eine Bedingung, wenn Mitarbeiter per GPS verfolgt werden. Ein Beispiel dafür ist die Koordination der Einsätze dieser Mitarbeiter oder eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Sowohl die Art der Daten, als auch die Anzahl der Mitarbeiter und die Tätigkeit des Unternehmens bestimmen, ob ein Datenschutzbeauftragter dafür bestellt werden muss.
Eine gut organisierte Aufgabenverteilung
Damit die Güter problemlos befördert werden können, gibt es diverse Speditionsgeschäfte, die sich um die Organisation dieser Aufgabe kümmern. Die Transportleistungen beziehen sich auf den Verkehr von Binnenschiffen und Seeschiffen, Flugzeug, Lkw oder die Eisenbahn. Es handelt sich um sehr komplexe Dienstleistungen, die sich aus diversen logistischen Leistungen, der Lagerung, dem Umschlag und dem Transport zusammensetzen. Auch das Thema Datenschutz spielt bei modernen Speditionen deshalb eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich gibt es dafür eine nationale Regelung durch das Handelsgesetzbuch, sowie über die allgemeinen Spediteurbedingungen. Trotzdem ist ein Weitblick in Bezug auf Datenschutz die Grundverordnung gefragt, weil diese direkt mit dem Bundesdatenschutzgesetz zusammenhängt.
Logistik und Videoüberwachung
Sowohl im Lager, als auch im Aussenbereich wird häufig die Videoüberwachung von der Logistik und diversen Speditionen genutzt. Sehr häufig geht es um Waren von hohem Wert, die dem Kunden gehören und sich aber im Lager des Transportunternehmens befinden. Deshalb ist die Videoüberwachung ein wichtiges Element im Bereich der Logistik. Oftmals wird diese sogar per App auf das Smartphone übertragen, um alle Vorgänge zu beobachten. Kommt es dann beispielsweise zu einem Fall von Vandalismus, kann eine schnellere Täterverfolgung dadurch ermöglicht werden. Genauso einfach ist es zum Beispiel den aktuellen Bestand der Waren damit einzusehen.
Diese Überwachungsmassnahmen und Videoaufzeichnungen hängen aber auch direkt mit den persönlichen Rechten der Mitarbeiter und Beschäftigten, sowie Lieferanten und Kunden zusammen. Deshalb bedarf es bei der Video-Überwachung in Logistikunternehmen einer ganz besonderen Aufmerksamkeit. Die betroffenen Personen müssen daher korrekt informiert werden und es ist ausschliesslich erlaubt, nur zulässige und notwendige Bereiche aufzuzeichnen.
Die wichtigsten Punkte bei der Video-Überwachung im Zusammenhang mit dem Datenschutz in der Logistik sind daher:
· Die Rechtmässigkeit überprüfen
· sämtliche Verarbeitungstätigkeiten in einem Verzeichnis festhalten
· Hinweisschilder erstellen und gut anbringen
· die Speicherdauer überprüfen
Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Daten, die aus einer solchen Überwachung stammen nicht länger, als 72 Stunden gespeichert werden dürfen. In Ausnahmefällen ist eine Speicherdauer von zehn Tagen erlaubt. Sobald der Zweck erfüllt ist, gilt es diese Videoüberwachung unverzüglich zu löschen.
GPS Tracking in der Logistik
Damit eine bessere Einsatzkoordination der Mitarbeiter über die Spedition erfolgen kann, werden diese häufig per GPS verfolgt. Dadurch ist es leichter möglich, beispielsweise einen LKW oder PKW als Firmenfahrzeug zu orten. Folgende Zwecke müssen dafür erfüllt werden:
· Die Koordination des Einsatzes der Arbeitnehmer
· der Fokus auf Abwehr von Straftaten
· Massnahmen, welche die Sicherheit des Arbeitnehmers erhöhen
· Verbesserung der Verkehrssicherheit
Durch diese Ortung ist eine permanente Kontrolle von Verhalten und Leistung für die Spedition in Bezug auf den Arbeitnehmer möglich. Daher ist eine Vertriebsvereinbarung wichtig. Als Logistiker und Spedition gilt es daher auf folgende Bereiche zu achten:
· Transparenz und Zweck
· Zugriffskonzept und Datensparsamkeit
Gegenüber den Mitarbeitern müssen sämtliche Möglichkeiten der GPS Überwachung offen dargelegt werden. Der Mitarbeiter muss erfahren, auf welche Art und Weise und wann jeweils ein Datenzugriff erfolgt. Deshalb ist es primär wichtig, die Zweckbindung klar zu dokumentieren. Transparenz hat in diesem Fall immer den Vorrang.