Datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer GPS Ortung bei Firmenwagen

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Sehr viele Firmen haben sich mittlerweile dazu entschlossen, den Firmenwagen mit einem GPS Gerät für die Datenordnung als GPS Tracker einzurichten. Im rechtlichen Sinne gibt es in Bezug auf den Datenschutz damit aber Probleme.

Eigentlich für das Militär gedacht

Ursprünglich wurde das Satellitennetz mit GPS für einen militärischen Zweck eingerichtet. Mittlerweile gibt es aber Millionen von Nutzern, die sich bei diesem Navigationssystem registrieren. Sehr viele Firmenwägen sind mittlerweile mit einem GPS Tracker ausgestattet. Es handelt sich dabei um ein Überwachungsinstrument. Mithilfe des Internets wird der Aufenthaltsort nicht nur bestimmt, sondern auch übertragen. Das ist auf der ganzen Welt möglich. Die Daten werden in Echtzeit dargestellt und ausgewertet. Dafür gibt es eine spezielle Software. Viele Speditionen bedienen sich diese Möglichkeit. Unternehmen statten aber auch Ihre Dienst Pkws damit aus. Infolgedessen werden Bewegungsprofile gebildet und abgespeichert.

Car dashboard on highway
Photo by A. L. / Unsplash

Niemals heimlich Daten sammeln

Ganz besonders dann treten datenschutzrechtliche Probleme durch ein GPS Gerät im Firmenwagen in auf, wenn die Daten quasi heimlich aufgezeichnet werden. Werden die GPS Daten des Mitarbeiters dauerhaft, bzw. sogar so in der Freizeit des Arbeitnehmers aufgezeichnet und verarbeitet, ergeben sich datenschutzrechtliche Probleme und ein Verstoß gegen das Gesetz. Die Überwachung eines Mitarbeiters ist mitbestimmungspflichtig. Dafür muss eine Zustimmung erfolgen.

Nur mit Zustimmung

Das bedeutet, dass Firmenwagen mit einem GPS Tracker nur dann überwacht werden dürfen, wenn es dazu eine Einwilligung und das Mitwissen des Mitarbeiters gibt. Die erhobenen Daten müssen dem einzelnen Mitarbeiter zugeordnet werden können. Das ist beispielsweise mit einem Einsatzplan möglich. So Ferne der betroffene Beschäftigte wirksam eingewilligt hat, gibt es kein Problem mit der Datenerhebung. Andernfalls muss ein guter Grund vorliegen.