Die Mieterselbstauskunft und der Datenschutz

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Meistens gibt es viele Mitbewerber, wenn man auf der Suche nach einer Mietwohnung in einer Stadt ist. Mietwohnungen mit guten Preisen in einer guten Lage sind relativ rar gesät und nur selten verfügbar. Deshalb werden sehr viele Menschen, die auf der Suche nach einer Mietwohnung sind dazu gedrängt, personenbezogene Daten, die sehr sensibel sind preiszugeben. Dabei dürfen aber nicht alle Daten einfach so abgefragt werden, wenn es um den Datenschutz geht. Die Sicherheit der Informationen sollte auch bei der Suche nach einer Mietwohnung nicht in den Hintergrund gedrängt werden.

Besichtigungstermine und Makler

Seitens des Maklers ist es nur erlaubt, relativ wenige Daten zu erfragen, wenn es um den ersten Besichtigungstermin bei einer Mietwohnung geht. Beispiele hierfür sind die Anschrift, der Vorname und der Nachname. Es ist auch erlaubt danach zu Fragen, ob es die Absicht ist, grössere Tiere in der Wohnung zu halten. Wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt, darf der Vermieter nach einem Wohnungsberechtigungsschein fragen.

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Der Fragebogen für die  Mieterselbstauskunft

Erst dann, wenn seitens des potentiellen Mieters tatsächlich ein ernsthaftes Interesse besteht, darf ein umfangreicher Fragebogen für die Mieterselbstauskunft ausgehändigt werden. Es ist nicht zulässig, nach den Kontaktdaten aus vorangegangenen Mietverhältnissen zu ffragen. Diese Daten sind nicht nötig, um einen Mietvertrag abzuschliessen. Auch beim bisherigen Vermieter dürfen keine Daten erhoben werden.

Die Bonitätsauskunft

Eine Bonitätsauskunft, wie zum Beispiel bei der SCHUFA darf unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrages verlangt werden. Ansonsten ist es nicht zulässig, eine SCHUFA-Auskunft vorlegen zu müssen. Genauso verhält es sich mit den Angaben zum Familienstand des Interessenten, wenn nur ein Mieter als Partei im Mietvertrag steht. Um die Bonität beurteilen zu können, darf die Frage nach dem Beruf gestellt werden. Bei der Beschäftigungsdauer ist das allerdings nicht der Fall. Mithilfe eines Personalausweises kann die Identität des potentiellen Mieters überprüft werden. Es ist aber nur erlaubt, folgende Angaben zu notieren:

  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Vorname
  • Name

Bei sämtlichen weiteren Daten ist das rechtswidrig. Es ist auch nicht zulässig, eine Personalausweiskopie zu erstellen.  Es ist eine Ausnahme, wenn der Inhaber des Ausweises ausdrücklich seine Zustimmung dafür erteilt hat. In diesem Fall muss die Kopie des Personalausweises auch als solche dauerhaft gekennzeichnet sein, dass muss eindeutig ersichtlich sein. Nur der Inhaber des Ausweises darf diese Kopie an Dritte weitergeben.Wenn es sich um eine online Bewerbung über ein allgemeines Kontaktformular bei einem Immobilienmakler auf der Webseite handelt, reicht die E-Mail-Adresse aus, Anschrift, bzw. Telefonnummer müssen nicht angegeben werden. Das ist für die Kontaktaufnahme auch nicht erforderlich.