Facebook und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Facebook und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Eigentlich wäre es geplant gewesen, dass strafbare Inhalte von Facebook und Co. bzw. in den sozialen Netzwerken an das Bundeskriminalamt gemeldet werden müssen. Aus juristischer Sicht gehen Google, Facebook und Co. aber leider einen anderen Weg. Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht fatalerweise auch in anderen Bereichen regelrecht auf der Kippe.

Mittlerweile gerät die Grundidee generell ins Stocken. Diverse Delikte, wie zum Beispiel Morddrohungen wurden bisher immer einfach nur gelöscht. Mittlerweile wird aber auch zu einer Anzeige aufgefordert. Dafür wurden entsprechende Vorbereitungen getroffen. In Deutschland gibt es diesbezüglich sogar eine zentrale Meldestelle.

Google und Facebook gehen einen anderen Weg

Google und Facebook behaupten, sämtliche Inhalte selbst auf Strafbarkeit zu prüfen. Die Anzeigepflicht wird bedauerlicherweise nur selten wahrgenommen. Daher werden neue Regeln für grössere Betreiber solcher Plattformen geschaffen. Das passiert nicht nur deutschlandweit, sondern überall. Trotzdem ist Skepsis im Hinblick auf die neue Meldepflicht angebracht. In Deutschland ist es nämlich die Justiz, die über die Strafbarkeit entscheidet – es sind nicht die privaten Unternehmen. Dadurch ergibt sich ein Interessenkonflikt.

Trotz allem werden vom Bundeskriminalamt über 150.000 Strafverfahren jährlich erwartet. Es sollte nicht mehr reichen, dass die strafbaren Inhalte nur gelöscht werden. Die Justiz und die Polizei fungieren als Kooperationspartner. Trotzdem ist dieses Gesetz mehr als umstritten. Ob mit dieser neuen Idee tatsächlich gegen Hass im Netz vorgegangen werden kann und inwiefern diese Vorgehensweise erfolgreich sein wird oder nicht, bleibt bisher noch offen.