Kameras überwachen die Umgebung bei Tesla

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Kameras überwachen die Umgebung bei Tesla

Bei Tesla wird die Umgebung eines Fahrzeugs tatsächlich von Kameras überwacht. Datenschützer schlagen Alarm, Tesla wird wegen dieser Überwachung aufs Korn genommen und verklagt. In Bezug auf die CO2-Emissionen gerät das Unternehmen immer wieder in den Mittelpunkt. Trotzdem ist die Wächterfunktion aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Datenschutzverstösse sind an der Tagesordnung.

Der Elektroautobauer Tesla überschreitet Grenzen

Der US-amerikanische Elektroautobauer Tesla wurde vom Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale nun verklagt. Die Aussagen seien irreführend, wenn es um die CO2-Ersparnis ginge. Der Wächtermodus dient zur Umgebungsüberwachung. Im Moment sind die Klagen beim Landgericht Berlin eingereicht.

Hintergründig hat auch diese Art der Datensammlung mit Werbung zu tun. Das Unternehmen wirbt auch mit speziellen Anreizen, um beim Käufer einen speziellen Eindruck zu gewinnen. Wer einen Tesla erwirbt, kann damit angeblich insgesamt den CO2-Ausstoss im Autoverkehr senken. In der Realität sieht die Situation aber anders aus. Die Rechte für die CO2-Emissionen der eigenen Flotte wurden von Tesla an andere Autohersteller verkauft.

Ein weiterer Vorwurf lautet, dass die Wächterfunktion im öffentlichen Raum nicht datenschutzkonform verwendet werden kann. Das liegt daran, dass die Kameras die Umgebung entsprechend überwachen und die Aufnahmen abspeichern. Angeblich sollte dieser Vorgang nur dem Schutz der Fahrzeuge dienen.

Normalerweise wäre es dann von zufälligen Passanten jeweils nötig, eine Einwilligung zur Datenverarbeitung einzuholen, bevor das geschieht. Diese Aufzeichnungen werden also ohne jeden Anlass gemacht. Der Fahrer riskiert in der Folge jedes Mal ein Bussgeld.

Bundesdatenschutzbeauftragte und zuständiges Kraftfahrtbundesamt

Ausserdem gibt es im Zulassungsverfahren etliche Lücken, was der Bundesverband ebenfalls kritisiert. Trotz dieser massiven Datenschutzmängel ist die Überwachung von Tesla nämlich zugelassen. Insofern muss es zu einer besseren Zusammenarbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten mit dem zuständigen Kraftfahrtbundesamt kommen. Eine Datenfolgenabschätzung muss gewährleistet sein.