Wie sicher ist die Kennzeichenerfassung beim Parken?
Die automatische Erfassung von Autokennzeichen auf Parkflächen ist eine Technik, die immer häufiger in Parkhäusern, auf Parkplätzen oder auf Campingplätzen anwendet wird. Diese Systeme sollen langfristig an die Stelle von Schrankenanlagen und Parktickets treten. Für Autofahrer wirft die Technik Fragen nach der Sicherheit und dem Datenschutz auf.
Wie funktioniert die automatische Kennzeichenerfassung?
Die automatische Erfassung von Autokennzeichen funktioniert in der Regel so, dass bei der Einfahrt in ein Parkhaus oder einen Parkplatz das Kfz-Kennzeichen mit einer speziellen Kamera erfasst und gespeichert wird. Fotografiert werden dabei nicht das ganze Fahrzeug oder der Fahrer. Das Kfz-Kennzeichen, das Datum und die Uhrzeit der Einfahrt in die Parkfläche werden in Form einer Bilddatei gespeichert. Automatisch erfolgt ein Datenabgleich, um beispielsweise eine Parkplatzreservierung oder einen Dauerparker mit Vertrag identifizieren zu können.
Vor dem Verlassen des Parkobjekts geben die Fahrzeuglenker am Kassenautomaten ihr Kfz-Kennzeichen ein oder führen das Parkticket ein. Sobald das hinterlegte Kfz-Kennzeichen in der Datenbank gefunden wurde, wird automatisiert die Höhe der Parkgebühr ermittelt, die der Autofahrer zu entrichten hat. Bei der Ausfahrt wird wieder mit einer Kamera das Kfz-Kennzeichen erfasst. Findet das System den zu diesem Kfz-Kennzeichen gehörigen Datensatz und wurde die Parkgebühr bezahlt, öffnet sich die Schranke und der Parkvorgang wird beendet.
Rechtliche Grundlagen für die Kennzeichenerfassung
Viele Autofahrer stehen den Systemen zur Kennzeichenerfassung skeptisch gegenüber und befürchten einen Missbrauch ihrer Daten bzw. eine Überwachung ihrer Bewegungen. Ganz unberechtigt ist die Skepsis nicht, denn die automatische Erfassung von Autokennzeichen auf Parkflächen greift in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein. Es handelt sich schliesslich um personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter oder den Fahrer ermöglichen. Daher muss die automatische Erfassung von Autokennzeichen auf Parkflächen auf einer Einwilligung der Betroffenen basieren.
Die gesetzliche Grundlage für die automatische Erfassung von Autokennzeichen auf Parkflächen ist in Deutschland beispielsweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder im nicht-öffentlichen Raum, wie etwa in Bayern oder Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern muss auf allgemeine Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurückgegriffen werden.
Aktive Einwilligung der Betroffenen erforderlich
Die Einwilligung der Betroffenen für die automatische Erfassung von Autokennzeichen auf Parkflächen muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Das bedeutet, dass die Autofahrer vorab über den Zweck, den Umfang und die Dauer der Datenverarbeitung sowie über ihre Rechte informiert werden müssen. Darüber hinaus müssen sie eine aktive Handlung vornehmen, um ihre Einwilligung zu erteilen, wie zum Beispiel einen Knopf drücken oder einen Vertrag unterschreiben.
Informationspflicht der Betreiber
Die Betreiber von Parkhäusern und Parkplätzen müssen ihren Pflichten aus Art. 13 DSGVO nachkommen und in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form über den Datenverarbeitungsvorgang der automatischen Erfassung von Autokennzeichen informieren. Um diesen Pflichten nachzukommen, müssen potenzielle Nutzer des Parkplatzes noch vor dem Einfahren durch ein entsprechendes Hinweisschild über die automatische Erfassung des Autokennzeichens informiert werden. Dazu muss das Hinweisschild so angebracht sein, dass ein Autofahrer die Möglichkeit hat, mit dem Auto umzukehren, um sich auf diese Weise der Datenverarbeitung entziehen zu können. Und zwar, bevor er in das Blickfeld der Kamera zur automatischen Erfassung gerät.