Mitarbeiterfotos auf der Webseite – Datenschutz und Persönlichkeitsrecht
Heutzutage sind typische Mitarbeiter-Bilder auf Webseiten von Unternehmen sehr weit verbreitet und eine besonders beliebte Methode. So kann ein Unternehmen Kompetenz vermitteln, gegenüber dem Kunden wird Vertrauen erzeugt. Das betrifft die besonders Webseiten, welche Fotos von ihren Mitarbeitern zeigen.
Solche Mitarbeiterfotos kommen sehr häufig auf Webseiten zum Einsatz. Gruppenfotos sind der absolute Klassiker. Meist werden alle Mitarbeiter inklusive Geschäftsführung vor dem Hauptgebäude abgebildet und als Foto auf der Webseite präsentiert. Genauso häufig gibt es zu jedem einzelnen Mitarbeiter individuelle Onlineportraits. Das trifft ganz besonders auf Service Mitarbeiter, sowie auf Führungskräfte zu. So werden die Mitarbeiter des Unternehmens vorgestellt. Heutzutage werden solche veröffentlichten Bilder von den meisten Unternehmen als selbstverständlich angesehen. Häufig werden diese Mitarbeiterfotos auch auf Flyern oder in Broschüren abgedruckt.
Wer hat welche Rechte?
Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn nicht jedes Unternehmen sichert sich dazu rechtlich ab. Der Arbeitgeber geht damit ein hohes Risiko ein, wenn es um den Datenschutz geht. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss immer gewahrt bleiben. Genau dafür gibt es Gesetze. Jeder Bürger hat ein umfassendes Recht auf seine Selbstbestimmung. Dieses bezieht sich auch auf Fotos. Genauso hat auch ein Arbeitnehmer ein Recht auf Selbstbestimmung.
Rücksicht auf das Urheberrecht nehmen
Ausserdem sollte das Unternehmen unbedingt Rücksicht auf das Urheberrecht nehmen. Dieses Recht liegt laut Urhebergesetz immer beim Fotografen. Es kann vom Unternehmen nicht übernommen werden. Der Fotograf selbst kann aber an das Unternehmen ein Nutzungsrecht erteilen. Dabei sollten aber die Einschränkungen festgelegt werden, sofern es welche gibt. Ansonsten ist es möglich, dass der Fotograf als Urheber die Nutzung der Fotos zu einem bestimmten Zweck, wie zum Beispiel für die Website im Internet untersagt.
Konsequenzen drohen
Wenn ein Unternehmen diese Rechte der Mitarbeiter verletzt und missachtet, kann das unangenehme Konsequenzen haben. Deshalb muss der Arbeitgeber zwei wichtige Aspekte bei den Mitarbeiter Fotos berücksichtigen. Diese lauten:
- die Art der Nutzung der Bilder
- wie werden die Bilder angefertigt?
Wenn sich ein Mitarbeiter fotografieren lässt, bedeutet das nicht automatisch auch, dass er damit einverstanden ist, dass seine Fotos veröffentlicht werden. Deshalb ist es nötig, sich das Einverständnis dafür zu holen, um die Fotos auch zu nutzen. Am besten wird dafür eine schriftliche Einverständniserklärung aufgesetzt. So ist das Unternehmen nachhaltig abgesichert.
Ausserdem wird eine Einwilligung des Betroffenen benötigt, dass er sich tatsächlich ablichten lässt. Auf keinen Fall dürfen heimliche Fotos von Mitarbeitern angefertigt werden. Ansonsten verstösst das Unternehmen gegen die Persönlichkeitsrechte. Jeder einzelne Mitarbeiter muss also mit seiner Aufnahme einverstanden sein. Dasselbe gilt übrigens auf auch für Videoaufnahmen.