Thema Datenschutz im Wirtschaftsforum Wetzikon

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Tags: Gesichtserkennung DSGVO Datenschutz WIrtschaftsforum Datensicherheit

Heute würde ich gerne einmal von meinen persönlichen Impressionen erzählen, anstatt von den Geschehnissen der Welt zu berichten. Ich bin Anfang September im Wirtschaftsforum Wetzikon gewesen und hatte die Ehre, dort einen Vortrag halten zu dürfen. In diesem Punkt möchte ich mich bei der Präsidentin des Wirtschaftsforums, Sandra Elliscasis, für die Einladung bedanken, da ich mich freue solche Vorträge halten zu dürfen.  Die Themen im Wirtschaftsforum waren die aktuellen Aspekte der Datensicherheit und Datenschutz. Unerwarteter Weise war ein guter Geschäftspartner, Thomas Liechti, ebenfalls vor Ort und hielt einen Vortrag ab. Ich schätze ihn nicht nur als guten Partner, sonder auch als Person, da ihm das Thema Datenschutz sehr am Herzen liegt.

Datenschutz ist in unserer heutigen Gesellschaft unerlässlich, wichtig und notwendig, jedoch auch nicht umbedingt einfach, gerade KMU können hier schnell den Überblick verlieren. Man hört ständig etwas über Datenschutzverordnungen wie in Europa die DGSVO und neuen Gesetzen. Gelten diese nun auch für die Schweiz oder nicht? Worauf muss man da achten? Ich möchte einige der Punkte meines Vortrages hier aufschreiben.

Gilt die EU Datenschutzverordnung auch für die Schweiz? Die DSGVO regelt nicht nur, wie die persönlichen Daten von Bürgern bei EU internen Transaktionen gespeichert und geschützt werden müssen, sondern auch den Export solcher Daten in Länder ausserhalb der Europäischen Union (auch Schweiz). Unternehmen, die persönliche Daten von EU Bürgern speichern oder verarbeiten.

Und wie sieht es aus mit Fotografieren?Jede Anfertigung eines Fotos oder Videos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, stellt seit Geltung der DSGVO seit dem 25.05.2018 grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar.
Denn Fotos, die Personen abbilden, enthalten sog. personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind nach der DSGVO solche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, IP Adresse. Auch wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person immer noch identifizierbar, weil jemand ihr einen Namen zuordnen könnte und dann weiß, wo die Person war. Bei der Frage, ob es sich überhaupt um personenbezogene Daten handelt, kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob der Fotograf die Person selbst identifizieren könnte. Ausreichend ist nur, dass es überhaupt möglich ist, die Person auf dem Bild zuzuordnen. Bei der hohen Auflösung von Digitalbildern ist das immer anzunehmen, weil hier theoretisch Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden könnte.

Es wird ausserdem bald ein neues Schweizer Datenschutz Gesetzt kommen! Der Nationalrat will die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) in zwei Etappen behandeln. Zunächst sollen dringende Anpassungen am Schengen Abkommen vollzogen werden. Damit könnte sich die Revision des DSG weiter
verzögern . Aber es soll dennoch ende 2019 kommen.

Obwohl der Vortrag meiner Meinung nach sehr trocken war, da der Vortrag sehr juristisch ist und deshalb für den ein oder anderen eher langweilig war,  waren die Zuhörer sehr aktiv, hörten mir aufmerksam zu und stellten fragen. Es war ein toller Tag und hat mir und hoffentlich auch den Veranstaltern um den Zuhörern gefallen. Ich hoffe einige Fragen konnten so beantwortet werden.