Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos

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Tags: DSGVO Veranstaltungsfotos Fotos Veranstaltung

Das Thema Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos wurde besonders oft heiss diskutiert, seit die neuen Regelungen der DSGVO in Kraft getreten sind. Im digitalen Sinne sind solche Fotos relativ unkontrollierbar, der Zugriff ist vereinfacht. Dasselbe trifft auf die Möglichkeiten der Vervielfältigung zu. In dem Fall kann aber ein sehr schwerer Eingriff in das Recht des Betroffenen entstehen. Deshalb ist die Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos mitunter heikel. Sowohl das berechtigte Interesse, als auch die Einwilligung spielen hier die primäre Rolle.

Deshalb sollten folgende Fragen gestellt werden:

  • Wer ist auf dem Foto zu erkennen?
  • Wo sollte das Foto veröffentlicht werden?
  • Wo entstand die Aufnahme des Fotos?

Es gilt daher zu definieren, ob auf dem Foto eine einzelne Person oder eine kleine Personengruppe, bzw. eventuell sogar das Gesamtgeschehen einer Veranstaltung zu erkennen und zu sehen ist. Die Interessen des Betroffenen überwiegen – oder eben nicht. Deshalb sollten die Fotos niemals aus der Intimsphäre stammen oder gar diskriminierend wirken. Ein Bezug auf die sexuelle Orientierung, das Sexualleben, die Gesundheit oder die Religion darf deshalb nicht bestehen.

The vibe
Photo by Vishnu R Nair / Unsplash

Am besten fragt man sich, ob man dasselbe Foto auch von sich selbst im Internet veröffentlichen wurde, wenn sich die grosse Frage danach stellt, ob der Datenschutz mit der Foto-Veröffentlichung konform ist. Wenn die Interessen des Betroffenen überwiegen, sollte auf jeden Fall eine Einwilligung vor der Fotoveröffentlichung eingeholt werden.

Ausserdem macht es einen Unterschied, ob das Foto intern oder extern veröffentlicht wird. In der Regel sollte auf jeden Fall mit einer Einwilligung gearbeitet werden, wenn es der Plan ist, eine externe Veröffentlichung in den sozialen Medien oder ähnlichen Netzwerken zu gewähren.

Was die Veranstaltung betrifft, so gilt es auch die Frage danach zu klären, ob diese öffentlich oder nicht-öffentlich beworben wurde oder nicht. Das Einholen der Einwilligung ist daher immer der rechtssichere Weg in Bezug auf die Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos. Der Betroffene hat viele Rechte, wenn es darum geht, die Einwilligung zu widerrufen. Es gilt, den Betroffenen über sämtliche Hintergründe der Erhebung und über die Verarbeitung der Daten zu informieren. Das gilt übrigens für sämtliche Personen, die auf Videos oder Fotos abgebildet sind.