Was Hotelbetreiber bei einer Videoüberwachung beachten müssen

2 min
 
Tags: Hotel Videokamera Videoüberwachung Datenschutz DSGVO

Wenn es um die Videoüberwachung in Hotels geht, so muss der Hotelier einige Pflichten und Rechte erfüllen, denn es gilt, die Datenschutz Grundverordnung zu berücksichtigen. Dafür gibt es eine konkrete Regelung.

Diese Videodaten von den Gästen müssen gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen und das Abspeichern nicht mehr erforderlich ist. Das Gesetz gibt keine festen Fristen dafür vor. Deshalb liegt es am Hotel selbst, den Einzelfall abzuwägen. Die Bilddaten sollten im Optimalfall maximal 48 Stunden lang gespeichert werden, bevor es zu einer Löschung dieser Daten kommt. Wenn diese Daten allerdings der Beweissicherung dienen besteht eine Ausnahme. Bei solchen konkreten Umständen verlängert sich die Frist auf maximal 72 Stunden, bei begründeten Ausnahmefällen kann sich der Zeitraum sogar noch länger ausweiten. Ein automatisches Überschreiben der Daten ist für die Löschung der Bilddaten empfehlenswert.

Hinweise für die Überwachung im Hotel

Der Hotelier muss dafür Sorge tragen, dass vor Betreten des jeweiligen überwachten Bereiches oder direkt am Eingang ein gut sichtbares Schild angebracht ist. Auf diesem Schild befinden sich unterschiedliche Informationen, sowie eine Kamera. Die Aufsichtsbehörde bietet dafür diverse Muster an. Auf dem Schild müssen ebenfalls die Kontaktdaten des Verantwortlichen, sowie die Daten des Datenschutzbeauftragten angeführt sein. Dasselbe gilt für die Erklärung sämtlicher Rechtsgrundlagen und den Zweck für die Videoüberwachung. Ausserdem muss das Schild auf die Rechte des Betroffenen hinweisen und eine Information über die Dauer der Abspeicherung, sowie über die gesetzlichen Abwägungsschritte geben.

Checking in
Photo by Marten Bjork / Unsplash

Die Mitarbeiterüberwachung im Hotel

Grundsätzlich ist die Überwachung per Video in Bezug auf die Mitarbeiter in einem Hotel restriktiv zu handhaben. Dabei gilt es folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Bereiche, in denen sich der Mitarbeiter länger als 15 Minuten am Stück aufhält sollten nicht gefilmt werden
  • Raucherecken sind ausgenommen
  • Sozialräume dürfen nicht gefilmt werden
  • Ruhebereiche sind ebenfalls ausgenommen.

Wenn ein Hotel über einen Betriebsrat verfügt wird eine Zustimmung gefordert.

Mehr Sicherheit im Hotel

In letzter Zeit kam es relativ häufig und vor, dass Rezeptionsmitarbeiter in Hotels Opfer von Raubüberfällen wurden. Im Nachhinein helfen Videoaufzeichnungen bei solchen Situationen weiter. Es gibt aber noch sehr viele Hotelbetreiber, die solche Überwachungskameras scheuen. Seitens des Bundesdatenschutzgesetzes ist dies allerdings unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Kameras sind im Hotel erlaubt, wenn diese für die Abwehr von Gefahren eingesetzt werden und der öffentlichen oder staatlichen Sicherheit dienen, bzw. zu Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden.

Mittlerweile bevorzugen zahlreiche Gäste und ganz besonders die Geschäftsreisenden Hotels mit einer Videoüberwachung für mehr Sicherheit. Professionelle Kameras mit einer sehr guten HD-Auflösung sind besonders empfehlenswert.