Wie sieht es mit Datenschutz in der Bahn aus?
Viele Menschen reisen häufig mit der Bahn. Dazu zählen nicht nur Reisende selbst, sondern auch Menschen, die beruflich pendeln. Während der Fahrt in der Bahn greifen viele zur Arbeit. Besonders Geschäftsleute nutzen ihre Zeit, um das eine oder andere am Laptop oder sogar am Smartphone zu erledigen. Davon ist ganz besonders die erste Klasse betroffen.
In der ersten Klasse finden in den Bahnen der heutigen Zeit regelrechte Treffen statt. Oftmals werden sogar Projekte oder Aufträge von mehreren Geschäftspartnern dort besprochen. Die Unterhaltungen sind nicht zu überhören. In der Bahn ist es gar nicht schwierig, den Laptop von anderen einzusehen, denn der Abstand beträgt meist nur wenige Meter. Was aber, wenn es sich um besonders sensible E-Mails handelt? Eventuell geht es sogar um wichtige Verträge. Viele Anwesende sind in der Bahn oft unfreiwillig Zeuge. Wenn brisante Details besprochen werden, bekommen andere das ganz genau mit. Das sorgte im Jahr 2019 aber nicht umsonst für eine weltweite Diskussion in Bezug auf die Datensicherheit in Bahnen. Diese Diskussion war besonders medienwirksam.
Oft kommt es in der Bahn nämlich zu zahlreichen Datenschutzverstössen. Deshalb steht nicht selten ein verletztes Geschäftsgeheimnis zur Debatte. Während der Fahrt werden oft mobile Geräte, wie zum Beispiel Beispiel Tablets, Laptops oder Smartphones gestohlen oder sie gehen verloren.
Der Alltag in der Bahn
Zu oben genannten Situationen gab es in den letzten Monaten interessante Tests und Experimente. In einem Waggon ist es nicht schwierig, Beobachtungen zu machen und Daten zu sammeln. Wer kriminelle Hintergründe hat, kann sich somit ganz einfach Informationen beschaffen. Ganz besonders einfach ist das in der ersten Klasse in einem Zug.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Am häufigsten werden in der Bahn Dokumente oder Nachrichten von anderen mitgelesen. Das funktioniert, wenn man jemandem über die Schulter sieht relativ einfach. Entweder geht man daran vorbei oder man ist ein direkter Sitznachbar. Jeder kennt solche Situation. Ähnliche Situationen sind gegeben, wenn jemand ein Telefonat mithören kann.
Gegen das Datenschutzgesetz kann man sogar verstossen, wenn man personenbezogene Daten einer Firma als fremde Person wahrnehmen kann. Anwälte, Steuerberater oder Ärzte sind so genannte Träger von Berufsgeheimnissen. In solchen Fällen kann es sogar zu Strafen kommen.
Was hilft für besseren Datenschutz in der Bahn?
Eine so genannte Spezialsichtschutzfolie kann Abhilfe leisten, denn so kann durch die Reflexion des Lichts nicht alles gelesen werden. Solche Lamellen machen den Bildschirm für andere unkenntlich. Diese Folien gibt es für wenige Euro. Somit können unbefugte keine Daten mehr mitlesen.
Es ist auch möglich, technische Vorkehrungen zum Datenschutz in der Bahn zu treffen. Es empfiehlt sich, Endgeräte zu verschlüsseln. Ausserdem sollte man keine vertraulichen Gespräche an solchen öffentlichen Orten führen. Auch so lässt sich der Datenschutz in der Bahn massgeblich verbessern.