Wo werden wir überall videoüberwacht?

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Tatsächlich hat man mittlerweile scheinbar den Eindruck, als würde man fast überall per Video überwacht. Das kommt der Realität aber unfassbar nahe. Mittlerweile ist die Videoüberwachung in Einkaufspassagen, an Bahnhöfen und in Supermärkten gängig geworden. Vielen ist es gar nicht einmal bewusst, dass sie mit einer Videokamera gefilmt werden. Wer würde beim Arzt damit rechnen, gefilmt zu werden? Videoüberwachungen werden mittlerweile auch häufig im Behandlungszimmer, bzw. im Flur in einer Praxis oder im Eingangsbereich eines Arztes umgesetzt. Angeblich sind es die sicherheitstechnischen Gründe, welche diese Massnahmen begründen. Häufig versuchen sich Unternehmen dadurch auch vor Vandalismus oder Diebstahl zu schützen.

Die datenschutzrechtliche Sicht

Grundsätzlich ist die Aufsichtsbehörde in solchen Fällen der Meinung, dass eine derartige Videoüberwachung während der Öffnungszeiten bei einem Arzt nicht erforderlich ist. Seitens der Aufsichtsbehörde wird in einem solchen Fall vorgeschlagen, dass eine Arzthelferin in regelmässigen Abständen nach den Patienten schaut, um diese Videoüberwachung zu umgehen. Grundsätzlich sollte auf so eine Videoaufzeichnung aber verzichtet werden.

Für viele stellt sich auch die Frage, ob eine derartige Videoüberwachung auch mit dem Datenschutz und dem Arbeitsplatz vereinbar ist. Gemäss Datenschutz ist eine solche Überwachung zulässig – diese Zulässigkeit gilt sowohl für den öffentlichen, als auch für den nicht-öffentlichen Raum. Wichtig ist, dass eine derartige Videoüberwachung immer gekennzeichnet sein muss.

Was sagt das Gesetz?

Immer wieder entstehen hitzige Diskussionen rund um das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Es geht nicht nur um das Recht am eigenen Bild, sondern auch um das Recht der informationellen Selbstbestimmung eines Arbeitnehmers. In der Regel ist es nicht gestattet, am Arbeitsplatz heimlich überwacht zu werden.