Zeiterfassung per Fingerabdruck – Datenschutz im Unternehmen

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Mittlerweile ist es unverzichtbar geworden, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfasst. In Bezug auf diese Zeiterfassung haben sich in den letzten Jahren aber einige Dinge geändert. Viele Betriebe haben keine typische und klassische Stempeluhr mehr. Diese wurde durch digitale Systeme für die Zeiterfassung ersetzt. Durch solche Systeme ist mehr Sicherheit bei der Erfassung der jeweiligen Arbeitszeiten gegeben. Die Systeme sind meist an entsprechende Zugangskarten gekoppelt. Mittlerweile geht der Trend aber bei der Erfassung der Arbeitszeit dahin, dass die biometrischen Daten der Mitarbeiter erfasst werden. In Bezug auf den Datenschutz muss hier aber einiges berücksichtigt werden.

Die biometrische Datenerfassung von Mitarbeitern

Die Einzigartigkeit von biometrischen Merkmalen ist ein grosser Vorteil, wenn es um die Zeiterfassung im Arbeitsbereich geht. Dadurch kann das System die Mitarbeiter klar identifizieren. Die Basis dafür liefern die biometrischen Daten, welche für die Zeiterfassung herangezogen werden. Die meisten Systeme setzen dabei auf den Fingerabdruck. Das bedeutet, dass sich der Mitarbeiter mit seinem Fingerabdruck am Arbeitsplatz anmeldet und abmeldet. Meistens wird der Abdruck des Zeigefingers genommen. Dafür wird der Zeigefinger auf einen Scanner gelegt, es handelt sich quasi um eine digitale Stempeluhr. Auch die Iris des menschlichen Auges wird oft für die Zeiterfassung verwendet. Diese Möglichkeit ist eine Alternative zum Fingerabdruck. Die Iris und die Augen sind als menschliches Merkmal einzigartig. Auch damit ist es möglich, eine Person sicher zu identifizieren.

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Es ist keine Überraschung, dass sich für diese Art der Zeiterfassung immer mehr Unternehmen entscheiden. Dadurch ist mehr Sicherheit geboten. Solche Daten können nur schwer gefälscht werden. D.h., dass kein anderer Mitarbeiter für einen Kollegen stempeln kann. Ausserdem ist diese Lösung sehr komfortabel. Eine Zugangskarte kann verloren gehen, das ist mit den eigenen Augen oder den eigenen Fingern nicht möglich.

Der Datenschutz

Nun stellt sich die grosse Frage, ob diese biometrischen Daten bezüglich des Datenschutzes auch entsprechend gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Deshalb sollte sich das Unternehmen unbedingt mit dem Arbeitnehmerdatenschutz auseinandersetzen. Solche Daten haben einen direkten Personenbezug. Deshalb ist es besonders empfehlenswert, sich als Unternehmen von einem Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen.

Legal oder nicht?

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob diese biometrischen Daten genutzt werden dürfen oder nicht. Die Situation für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Deshalb sollte das Unternehmen und der Arbeitgeber dafür gute Argumente nennen können. Es gilt abzuklären, ob ein solches Zeiterfassungssystem notwendig ist oder nicht. Darum sind mehrere unterschiedliche Aspekte im Einzelfall zu prüfen. Nach der Prüfung erfolgt eine Schlussfolgerung.

Ein angemessener Datenschutz ist sicherzustellen, wenn der Einsatz solcher Systeme gerechtfertigt ist. Sowohl eine Datenschutzerklärung, als auch Vorabkontrollen sind empfehlenswert. Die konkreten Massnahmen für den jeweiligen Datenschutz können allerdings variieren.