Das Recht auf Vergessenwerden - Eigene Daten finden und löschen lassen
Grundsätzlich hat jeder online Nutzer das Recht darauf, dass seine Daten vergessen und gelöscht werden. Besonders heikel bezieht sich dieses Recht auf die persönlichen und sensiblen Daten von Konsumenten. Damit dieses Recht wahrgenommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Sensible persönliche Daten kursieren fast überall im Netz – entweder über den Sportverein, den online Händler, über die Suchmaschine Google oder über Facebook und andere. Grundsätzlich werden immer von Mitgliedern, Kunden und Nutzern Daten gesammelt. Das bedeutet, dass diese hochsensiblen und personenbezogenen Daten quasi überall vorliegen. Bürger und Bürgerinnen haben allerdings durch die Datenschutzgrundverordnung die Möglichkeit, dieses Recht wahrzunehmen.
Das Recht auf Löschung besteht somit für jeden Konsumenten. Die personenbezogenen Daten müssen deshalb gelöscht werden können. Damit ist es zum Beispiel für Unternehmen infolgedessen unmöglich, auf unerwünschte Art und Weise Kontakt mit den Personen aufzunehmen. Ganz besonders typische beliebte Daten sind beispielsweise:
· Vorlieben
· Alter
· Adresse
· Name
· persönliche Merkmale
Auf Wunsch muss ein Unternehmen diese persönlichen Daten löschen. Das ist zum Beispiel verpflichtend, wenn der Verbraucher seine ursprüngliche Einwilligung der Datenverarbeitung später widerruft. Genauso sieht es aus, wenn der Nutzer einer Datennutzung für direkte Werbung widerspricht.
Löschen oder sperren?
Grundsätzlich ist es sinnvoller, solche Daten zu sperren, anstatt zu löschen. Ansonsten ist es für die entsprechenden Unternehmen ganz einfach möglich, die Daten neu zu erheben. Eine sehr bekannte Methode sind Adresshändler. Bestimmte Angaben von den Konsumenten dürfen allerdings länger von den Unternehmen gespeichert werden. So verhält es sich zum Beispiel mit wichtigen Geschäftskontakten.
Die Suchergebnisse in der Suchmaschine
Manche bevorzugen es, gewisse Suchergebnisse über die Suchmaschine nicht mehr anzeigen zu lassen. Grundsätzlich sammeln Datenkraken, wie Facebook und Google riesige Mengen an Daten. Bei diesen Beispielen handelt es sich jeweils um einen Sonderfall. Keine andere Maschinerie hat derartig viel Wissen über seine Nutzer. Mithilfe von Werbenetzwerken gelangen diese Daten an unterschiedliche Unternehmen. Wird sogar nach einem Ausweis für eine Feststellung der Identität von einem solchen Unternehmen gefragt, sollte bei Ausweiskopien unbedingt mindestens die Ausweisnummer geschwärzt werden. Die erste Anlaufstelle bei Problemen ist der Landesdatenschutzbeauftragte.