Datenschutz bei Behörden und Sozialen Medien

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Selbstverständlich ist es rechtlich erlaubt, das von Behörden personenbezogene Daten erhoben werden. Wichtig ist aber, dass diese Vorgehensweise tatsächlich erforderlich ist und auch von Gesetzes Wegen erlaubt wird. Damit diese Vorgaben für den Datenschutz bei Behörden auch umgesetzt werden, gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Der Betroffene hat aber trotzdem Rechte, über die er in Kenntnis gesetzt wird. Das ist in Bezug auf den Datenschutz bei Behörden ein wichtiger Aspekt.

Öffentliche Stellen sammeln besonders viele personenbezogene Daten. Darunter fallen nicht nur Details, wie zum Beispiel Adresse, Wohnort und Name, sondern auch Straftaten, begangene Ordnungswidrigkeiten und Besitztümer. Die öffentliche Hand verfügt daher über sehr viele detaillierte Informationen von Personen. Diese Liste ist erschreckend lang.

Deshalb ist es auch in diesem Fall im Zuge des Bundesdatenschutzgesetzes nötig, für einen guten Schutz zu sorgen. Es ist die Aufgabe des Bundesdatenschutzgesetzes konkret vorzugeben, wann seitens einer Behörde die Daten erhoben werden und wie die Abspeicherung und Verarbeitung dieser persönlichen Daten erfolgt. Nur dann, wenn solche Daten zwingend benötigt werden, dürfen jene personenbezogenen Daten wirklich gespeichert und genutzt, sowie erhoben werden. Jede öffentliche Stelle muss dafür einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen.

Jeder Betroffene hat folgende Rechte:

  • Löschung
  • Widerspruch
  • Richtigstellung
  • Auskunft

Diese Rechte bestehen allerdings immer unter einer gewissen Einschränkung. Das bedeutet, dass jeder individuelle Einzelfall zu bewerten ist. Dabei spielen sowohl der Bearbeitungsaufwand und die Sicherheitsaspekte eine wichtige Rolle.

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Soziale Netzwerke und Medien

Einerseits ist es in den sozialen Medien wichtig zu sehen und gesehen zu werden, andererseits spielt der Datenschutz in den sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist dieser Schutz aber schwer umzusetzen. Fast in jedem Fall entsteht immer ein Dilemma, wenn es um die Privatsphäre geht. Es geht nämlich meist um eine sehr extrovertierte Selbstdarstellung auf solchen Portalen, wie zum Beispiel Instagram, Facebook und anderen. Obwohl es im Bereich der Privatsphäre Einstellungen Möglichkeiten für den Datenschutz gibt, ist es nur sehr schwer diese sorgfältig zu prüfen und entsprechend einzustellen, damit ein 100 % sicherer Schutz der Daten gewährleistet ist. Solche sozialen Medien müssen auch andere Mitglieder schützen und darauf achten, dass zum Beispiel das Recht am eigenen Bild umgesetzt wird. Nur dann, wenn der tatsächliche Betroffene dazu einwilligt, ist es  den sozialen Medien erlaubt personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verwenden. Eine Ausnahme ist, wenn diese sozialen Medien einen öffentlichen Zugang darauf haben. Eine Anonymisierung ist im Zweifelsfall vorzunehmen, wenn die Situation unklar erscheint.

Wichtige Überlegungen vor der Anmeldung im sozialen Netzwerk

Bevor man sich deshalb bei sozialen Medien und Netzwerken anmeldet, gilt es grundsätzlich Überlegungen dazu anzustellen. Diese lauten unter anderem:

  • Eine separate E-Mail-Adresse nutzen und sich damit registrieren
  • eventuell mit einem Pseudonym auftreten
  • abklären, ob das Profil geschäftlich oder rein privat genutzt werden soll

Seitens der sozialen Medien ist es ein klares Muss, diese so genannten Privatsphäreeinstellungen zu ermöglichen. Obwohl es aufwändig erscheint, macht es Sinn, diese Privatsphäre Optionen zu nutzen und die Einstellung dafür wahrzunehmen. Damit ist es beispielsweise möglich das eigene Profil für die Suchmaschinen unsichtbar zu machen. Genauso verhält es sich auch mit der Sichtbarkeit der eigenen Kontaktdaten oder Inhalte.