Datenschutz beim Einsatz von Selbstständigen im Unternehmen

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Tags: Freelancer selbstständig Datenschutz unternehmen personenbezogene Daten

Durch einen so genannten Freelancer entstehen für das Unternehmen und den Unternehmer viele Vorteile. Es müssen zum Beispiel keine Sozialabgaben geleistet und entrichtet werden. Ausserdem ist ein solcher Selbständiger im Einsatz immer flexibel. Meistens greift man auf Spezialisten und auf deren Fachgebiet zurück. Wenn ein Projekt kurzfristig anfällt, kann dieses ganz einfach mithilfe des Freelancers umgesetzt werden. Deshalb gibt es viele Unternehmen und Firmen, die sich dafür freie Mitarbeiter holen und damit kooperieren. In diesem Fall werden aber auch personenbezogene Daten ausgetauscht und mitgeteilt. Genau hier ist es wichtig, auf den Datenschutz zu achten.

Freelancer und Selbstständige

Es ist alles eine Frage der Definition, wenn es darum geht, den Datenschutz für den Freelancer entsprechend zu beachten. Freelancer gibt es nämlich in sehr vielen Bereichen, wie zum Beispiel als:

  • Grafiker
  • Berater
  • Texter
  • Programmierer
  • Journalisten

Solche Mitarbeiter sind quasi nur zum Teil für einen gewissen Zeitraum in einer Firma beschäftigt oder werden nur für besondere Projekte rekrutiert.

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Photo by Glenn Carstens-Peters / Unsplash

Deshalb bekommt ein Freelancer auch zu den Unternehmensunterlagen nur einen eingeschränkten Zugriff. Trotzdem muss die Gewährleistung des Datenschutzes berücksichtigt werden. Es stellt sich also die Frage, ob der Selbständige selbst Vorteile aus den personenbezogenen Daten ziehen kann oder ob er die Aufträge selbst nach Anweisung, bzw. komplett selbständig ausführt. Die Frage stellt sich also immer danach, wie viel Macht der freie Mitarbeiter über die persönlichen Daten des Unternehmens hat. Entsprechend definiert sich auch die Zusammenarbeit und Kooperation in Bezug auf den datenschutzrechtlichen Status.

Es gibt daher einerseits Freelancer, die wie ein fest Angestellter zu behandeln sind, andererseits gibt es welche, die als Auftragsbearbeiter gesehen werden. Die dritte Kategorie aus den drei möglichen ist eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Betroffenen.

Richtige Verträge wählen

Falsche Verträge haben verheerende Folgen, wenn es um den Datenschutz und die Beschäftigung von Freelancern in Unternehmen geht. Daher sollte eine korrekte Einschätzung von Anfang an erfolgen. Die Rechte dürfen auf keinen Fall missachtet werden. Eine klare Regelung ist daher anzustreben. Diese zeigt auf, welche Verantwortung und welche Rechte gültig sind. Dafür werden entsprechende Verträge aufgesetzt, damit in der Vereinbarung die Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Es gilt daher stets kritisch zu hinterfragen, wie mit den personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Das gilt ganz besonders auch bei der Zusammenarbeit mit einem Freelancer. Zu den essenziellen Bereichen zählen hier einerseits die Datensparsamkeit, andererseits auch die Datenminimierung. Dafür ist der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens verantwortlich. Dieser muss die Situation mit dem Freelancer richtig einschätzen, damit daraus ein passender Vertrag erstellt werden kann.