Datenschutz im Verein
Besonders in Vereinen gilt es, auf den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu achten, wenn es um den Datenschutz im Verein geht. Der Datenschutz betrifft nämlich nicht nur Behörden und Unternehmen, sondern auch die unterschiedlichsten Vereine. Deshalb müssen die rechtlichen Grundlagen beachtet werden, was das Datenschutzrecht betrifft.
Wie die personenbezogenen Daten in einem Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen wird konkret von der DSGVO geregelt. Personenbezogene Daten sind übrigens nicht nur Angaben betreffend der Person, wie zum Beispiel Geburtsdatum und Adresse oder Name, sondern auch weitere Informationen, wie beispielsweise:
- Persönliche Interessen
- Mitgliedschaften in Organisationen
- Wettkampfergebnisse
Der Vereinsvorstand ist verantwortlich dafür, dass der Datenschutz auch eingehalten wird. Dieser trägt dafür Sorge, dass die Mitglieder in ihrem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden.
Die Erhebung von personenbezogenen Daten in Vereinen
Durch diverse Anmeldeformulare zu Wettkämpfen, bzw. für Fortbildungen oder den Antrag auf eine Mitgliedschaft erhält ein Verein normaler Weise diese personenbezogenen Daten. Das Vereinsziel ist ausschlaggebend dafür welche Daten erhoben werden. Es gilt diese Daten durch eine Vereinssatzung festzulegen. Wenn weitere Informationen angefordert werden, muss das bei einem Antrag für die Aufnahme klar erkennbar sein. Die Angaben sind freiwillig und es wird erläutert, für welchen Zweck diese Angaben erhoben und genutzt werden. Der Verein ist auf der sicheren Seite, wenn eine datenschutzrechtliche Belehrung dabei ausgehändigt wird. Diese Belehrung gibt darüber Auskunft, welche Daten weshalb erhoben werden und wie die Abspeicherung und Nutzung erfolgt.
Das Verarbeiten der Daten bezieht sich aus Sicht des Gesetzgebers auf das Speichern, Sperren, Löschen, Übermitteln oder Verändern. Wenn Daten innerhalb des Vereins weitergegeben werden, weil diese zum Beispiel extern verwaltet werden spielt das in Bezug den Datenschutz ebenfalls eine Rolle. Es wird festgelegt, wer auf die Mitgliederdaten Zugriff hat.
Fotos und Veröffentlichungen
In Bezug auf die Sicherheit der personenbezogenen Daten muss der Verein auch den Vorgaben entsprechen, wenn es zu Veröffentlichungen im Internet kommt. Nur dann, wenn der Betroffene ausdrücklich damit einverstanden ist, dürfen zum Beispiel Fotos im Netz hochgeladen werden. Zu dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen. Personenbezogene Informationen dürfen zum Beispiel in Bezug auf die Mannschaftsaufstellungen bei sportlichen Ereignissen veröffentlicht werden, wenn es sich um ein öffentliches Ereignis handelt. Wenn mehr als zehn Personen ununterbrochen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, muss der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten bestellen.