Luftbildaufnahmen und der Datenschutz

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In letzter Zeit sind Flugdrohnen besonders beliebt geworden. Es liegt häufig auch im Sinne zahlreicher Unternehmer solche Luftbildaufnahmen zu erstellen und diese gegebenenfalls auch online auf der Webseite und in den sozialen Medien zu nutzen. Trotzdem stellt sich in Bezug auf den Datenschutz auch die Frage, wie es mit der Rechtslage aussieht. Mittlerweile werden solche Drohnen nämlich nicht nur mehr ausschliesslich im militärischen Bereich verwendet. Sehr häufig gibt es auch private Fans, die mit der eigenen Drohnen Bilder aus der Luft schiessen. Mit einer Drohnen können sowohl Bildaufnahmen, als auch Tonaufnahmen getätigt werden. Entsprechend kommt es zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten. In diesem Fall müssen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten und beachtet werden.

Um personenbezogene Daten geht es bei solchen Luftbildaufnahmen dann, wenn auf einer solchen Aufnahme eine natürliche Person identifiziert werden kann oder diese identifizierbar ist. Bei reinen Landschaftsaufnahmen sieht die Situation anders aus. Hauptsächlich spielt in diesem Zusammenhang immer die Personenbeziehbarkeit bezüglich des Datenschutzes auf den Luftbildaufnahmen und den Luftbildaufnahmen eine Rolle. Nur dann, wenn die Person auf der Luftbildern nicht erkannt werden kann oder es sich um eine verschwommene Aufnahme handelt kommt der Datenschutz nicht zu tragen.

To travel to my hometown this is the way. When i was small i love this road cause it’s more nature , curvy, and dangerous too. Now i grew up and to own a drone can see the beauty of the road. I look at the road from aerial view why not, I create a alphabet composition  photography. My first image was The X highway drone shot.
Photo by Deva Darshan / Unsplash

Wer die Luftbilder und die Drohne ausschliesslich für familiäre Zwecke oder persönliche Gründe verwendet muss also keine Strafen fürchten. Wer die Drohne ohne Genehmigung auf nachbarschaftlichen Grundstücken kreisen lässt dringt aber automatisch in die Privatsphäre der Umgebung, bzw. des Nachbarn ein.

Informationspflichten bei Luftaufnahmen

Nach wie vor ist die Situation strittig, wenn es um die Informationspflicht beim Einsatz privater Drohnen geht. Ganz besonders in Wohngebieten sind solche Kameradrohnen stark eingeschränkt. Auch die Luftverkehrsordnung ist unbedingt zu beachten. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen. Diese können unterschiedlich ausfallen. Betroffene haben zum Beispiel das Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden. Werden persönliche Fotos aus dem Lebensbereich des Betroffenen angefertigt, können ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen drohen. Genauso verhält es sich mit einer Aufnahme über das nicht-öffentlich gesprochene Wort. Betroffene können dann sogar den Zivilrechtsweg einschlagen.

Die rechtliche Zulässigkeit von solchen Luftaufnahmen ist nicht immer einfach oder leicht zu bewerten. Rechtliche Risiken können daher durchaus gegeben sein. Unternehmen, die solche Luftbildaufnahmen nutzen möchten sind deshalb mit einer Genehmigung dafür gut beraten.

Grundsätzlich ist dieses Datenschutzrecht nur bei dann relevant, wenn die Drohne über eine Kamera für Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen verfügt. Eine unerlaubte Videoüberwachung ist daher grundsätzlich zu vermeiden. Genauso verhält es sich mit den Persönlichkeitsrechten, die allgemein nicht vom den Luftaufnahmen verletzt werden dürfen. Schliesslich und endlich muss noch berücksichtigt werden, dass jeder Mensch das Recht am eigenen Bild hat. Deshalb dürfen keine Fotos entstehen, wenn der Betroffene dazu nicht einwilligt.