Mann schiesst Drohne mit Luftgewehr ab

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Tags: Drohne Privatsphäre Strafe gefahr

Das Amtsgericht Riesa sprach einen Mann frei, welcher eine Drohne abgeschossen hatte, welche über seinem Grundstück flog. Neben dem Mann waren seine beiden kleinen Töchter. Ein professioneller Drohnenpilot zweifelt das Urteil an.
Warum wurde der Mann freigesprochen:
Ein Mann schoss eine Drohne ab, welcher über dem Grundstück des Mannes flog. Der Nachbar, dem die Drohne gehörte, zeigte daraufhin den Nachbar an und verlangte 1´500 Euro. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Drohnenschützen, welcher seine und die Persönlichkeitsrechte seiner Töchter schützen wollte und berief sich auf Selbsthilfe-Paragrafen § 229 BGB, wo geschrieben steht:

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt […], handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Der professionelle Drohnenpilot Axel Weckschmied findet das Urteil sehr zweifelhaft. Er betreibt in Dresden eine Firma, die professionelle Drohnenaufnahmen anfertigt. Er sagt gegenüber netzpolitik.org: „Mit dem Urteil entsteht jetzt die allgemeine Meinung in der Bevölkerung, man dürfe Drohnen einfach so abschiessen.".
Der Schütze könne aber das Risiko des Absturzes einer mehrere Kilogramm schweren Drohne aus grösserer Höhe nicht einschätzen, es könne schnell ein Sach- und Personenschaden entstehen.