Personalausweis ab August 2021 nur mit Fingerabdruck - der Überwachungsstaat ist näher als man denkt

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Im Herbst 2020 wurde es bereits amtlich, denn in Zukunft sollte es keinen Personalausweis mehr ohne Fingerabdruck geben. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Ob es reine Bequemlichkeit oder tatsächlich Sicherheit ist, ist dahingestellt. Trotzdem gibt es viel Kritik in Bezug auf den Datenschutz, auch Bedenken für das Grundrecht werden laut. Viele stellen sich daher die Frage, ob der so genannte Überwachungsstaat noch viel näher ist, als man glaubt.

Personalausweis nur noch mit Fingerabdruck möglich

Wenn es um das Dokumentenwesen geht, wird sich in Zukunft Vieles verändern. Dazu gibt es Gesetze, die kurzfristig beschlossen wurden. Nicht nur für den Reisepass, sondern auch für den Personalausweis ist es nun zur Realität geworden, dass es eine Pflicht für den Fingerabdruck gibt. Datenschützer schlagen aber Alarm. Es handelt sich um einen grenzüberschreitenden Übergriff des Staates.

Soll ein Überwachungsstaat aufgebaut werden?

Die Plattitüden, welche die Politiker äussern, sind immer wieder ähnlich, bzw. dieselben. Diese beziehen sich sowohl auf die Speicherung der Vorratsdaten, als auf die Pflicht den Personalausweis mit einem Fingerabdruck zu erstellen.

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Angeblich ist es sehr einfach, einen Personalausweis zu fälschen, wenn dieser keinen Fingerabdruck aufweisen kann. Sollte es Zweifel an der Identität geben, können diese mit dem Fingerabdruck beseitigt werden. Das führt aber unumgänglich zu einem Zwang des Fingerabdrucks. Sehr gerne stellen die Politiker diese Pflicht für den Fingerabdruck auf dem Personalausweis als Abwehrfunktion gegen den Terrorismus dar. Angeblich wird die grenzüberschreitende Kriminalität dadurch besser eingedämmt und verhindert. Ist damit also ein höheres Mass an Sicherheit gegeben?

Eine transparente Kennziffer

In dem Moment, in dem die Fingerabdrücke zu einer nationalen Kennziffer geworden sind, haben es diverse Behörden, sowie Polizei und auch der Geheimdienst leichter. Bei einem Fingerabdruck handelt es sich um ein persönliches Merkmal der Zuordnung, welches unverwechselbar ist. Ein Fingerabdruck ändert sich das ganze Leben lang nicht. Auch staatsübergreifende Massnahmen werden dann einfacher möglich sein. Ein Personalausweis ist ein Ausweisdokument, auf dem diese Fingerabdrücke dann gespeichert sein sollen.

Ob dieser gespeicherte Fingerabdruck auf dem Personalausweis vor fremden Zugriffen und Unbefugten geschützt ist, ist ebenfalls eine offene Frage. In der Vergangenheit wurde häufig bewiesen, wie einfach es ist, einen Fingerabdruck von einer fremden Person abzugreifen und zu digitalisieren, bzw. zu reproduzieren. Mit dem Fingerabdruck wird heutzutage nicht nur das Onlinebanking vollzogen, sondern auch das komplette Smartphone gesteuert. Dieses wird beispielsweise damit komplett entschlüsselt. Genauso einfach ist es, per Fingerabdruck einzukaufen. Immerhin sind die Finger des Nutzers immer vorhanden. Was kann aber dann in Zukunft bei Datenmissbrauch passieren, wenn der Personalausweis Chip mit dem Fingerabdruck gespeichert wird? Diese Pflicht des Fingerabdrucks wird ab dem 2. August 2021 bestehen. Die Gültigkeitsdauer für einen solchen Personalausweis für eine Person 24 Jahren beträgt insgesamt 10 Jahre. Grundsätzlich ist es möglich, maximal zwei Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu speichern. Die Verpflichtung wird europaweit bestehen. Mittlerweile wurde diese Einführung der Europäischen Union auch vom Bundesrat abgenickt und bestätigt. Übrigens ist im Sommer 2021 auch eine App für den Personalausweis geplant.