Polizeikontrolle filmen und aufnehmen – ist das erlaubt?

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Der normale Bürger hat auch während einer Polizeikontrolle Pflichten und Rechte. Das bedeutet, dass er sich nicht alles gefallen lassen muss und es ist nicht notwendig, ein vermeintliches Fehlverhalten von einem Beamten einfach hinzunehmen. Nun stellt sich für viele aber die Frage, ob es zulässig und erlaubt ist, eine Polizeikontrolle aufzunehmen und zu filmen oder nicht.

Was sind die Rechte und Pflichten?

Die meisten Menschen ist eine Polizeikontrolle besonders unangenehm. Wer aber nichts falsch gemacht hat oder nichts zu verbergen hat, muss sich nicht viel Zeit für die Kontrolle nehmen. Nun stellt sich aber die Frage, welche Rechte und Pflichten der Bürger bei einer Polizeikontrolle tatsächlich hat. Es gibt viele Menschen, die sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlen. Sehr häufig wird argumentiert, dass sich der Beamte nicht richtig verhält. Bei gewissen polizeilichen Massnahmen, wie zum Beispiel bei einer Personenkontrolle oder bei einer Verkehrskontrolle kann das tatsächlich der Fall sein. Dann ist es das Ziel, das vermutete Fehlverhalten des Polizisten auch zu beweisen. Deshalb greifen viele zur Kamera oder zum Smartphone, um die Polizeikontrolle damit aufzuzeichnen. Denkbar ist auch eine direkte Live Übertragung, wie zum Beispiel über das soziale Medium Facebook oder andere.

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Grundsätzlich dürfen Tonaufnahmen und Video Aufnahmen von der Polizei gemacht werden, es sind aber Einschränkungen zu berücksichtigen. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren die massgebliche Rolle. Männer und Frauen bei der Polizei haben genauso Persönlichkeitsrechte, die nicht verletzt werden dürfen. Unter bestimmten Umständen können diese Rechte aber für den Beamten eingeschränkt sein.

Unter Umständen wird eine Straftat begangen, wenn die Polizeikontrolle aufgenommen wird, diese ist im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Es geht um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Das öffentlich gesprochene Wort wird durch diese Rechtsnorm aber nicht geschützt. Ein nicht-öffentlich gesprochenes Wort findet zum Beispiel in einem eng begrenzten Personenkreis statt. Damit ist zum Beispiel ein Gespräch zwischen dem Polizisten und dem Fahrer oder Beifahrer gemeint. Wenn gegen eine solche Rechtsnorm verstossen wird, droht eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Die Konsequenzen bei unerlaubten Aufnahmen

Mittlerweile gibt es mehrere unterschiedliche Gerichtsurteile dazu, welche rechtskräftig sind. Deshalb ist das korrekte Verhalten hier wichtig. In bestimmten Situationen ist es nicht erlaubt, Tonaufnahmen oder Videoaufnahmen zu machen. Wer aber denkt, dass er ungerecht behandelt wird, kann anderweitige Möglichkeiten nutzen, wie zum Beispiel einen Zeugen hinzuzurufen. Dieser darf bei der Massnahme nicht stören und nur zuhören. Es hilft, höflich nach der Dienststelle und den Dienstgrad, sowie nach dem Namen des Polizeibeamten zu fragen. Diese Informationen sollten notiert werden. Der Polizeibeamte ist nur verpflichtet, seinen Dienstausweis zu zeigen. Aushändigen muss er diesen nicht.