Sexuelle Belästigung bei Onlinespielen

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Sexuelle Belästigung bei Onlinespielen

Im Internet und vor allem bei Onlinespielen verbringen Kinder und Jugendliche sehr viel Zeit. Fast jeder hat Zugriff auf ein Smartphone oder ein Tablet. Das wird aber von vielen Kriminellen häufig auch ausgenutzt. Ein typisches Beispiel ist Fortnite.

Vom sogenannten Cybergrooming ist die Rede. Pädophile haben ganz andere Absichten als sie vorgeben. Über diverse Onlinespiele kommen sie an die Kinder und Jugendlichen heran. Beim Spiel Fortnite ist das keine Herausforderung. Anfänglich wirken die Spieler harmlos, dahinter verbirgt sich aber oft etwas ganz anderes. Mithilfe der Chats in diesen Onlinespielen werden Kontakte geknüpft. Weil sich so viele Kinder und Jugendliche bei solchen kostenlosen Onlinespielen registrieren, ist das Potenzial enorm. Wenn ein solches Onlinespiel nicht moderiert oder überwacht wird, ist das Risiko umso grösser.

Sehr häufig versuchen die Täter, die Kinder und Jugendlichen auf andere Plattformen zu locken. Gemeinsame Interessen werden vorgeheuchelt. Weltweit sind meistens teilweise 10 Millionen Nutzer gleichzeitig online, insgesamt gibt es 250 Registrierungen.

Die Präsenz auf dem Schulhof

Die Onlinespiele vermischen sich mit dem tatsächlichen Leben auf dem Schulhof. Das wird immer mehr zum Standard. Jugendliche und Kinder stehen unter Druck, sich online zu registrieren und zu spielen. Deshalb ist eine Kindersicherung seitens der Eltern gefragt. Dafür ist eine bestätigte E-Mail-Adresse Voraussetzung. Diese wird mit dem Spielkonto verknüpft.

Besonders in Zeiten der Pandemie sind solche vielfältigen Onlinespiele ein regelrechter Trend. Weil Kinder und Jugendliche versuchen, auch im Lockdown miteinander in Verbindung zu bleiben, haben es Kriminelle mit schlimmen Absichten viel leichter. Das Potenzial ist grösser. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern darauf hellhörig reagieren und vor allem für Aufklärung und gute Gespräche sorgen. Persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse oder Telefonnummer sollten keinesfalls preisgegeben werden. Gleiches gilt für Bilder und Videos.

Mehr zu dem Thema Medienerziehung finden Sie in unserer Broschüre:
https://swisscows.com/docs/Medienerziehung_2020_06_DE.pdf