Telemedizin: Zukunft der ärztlichen Versorgung oder Datenschutz-Albtraum?

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Tags: Datenschutz DSGVO Telemedizin Gesundheitsdaten ärtzliche Versorgung Patientenakten elektronische Gesundheitskarte Informationstechnik

Die Telemedizin ist in letzter Zeit ein sehr heisses Thema geworden, weil dadurch sowohl die Betreuung, als auch die Versorgung von Patienten mit modern eingesetzten Informationstechnik-Lösungen und Kommunikationsmitteln möglich ist. Dabei werden aber sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Diese sensiblen Patientendaten unterliegen auf jeden Fall in erhöhtem Masse dem persönlichen Datenschutz.

Eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung

Zu den wichtigsten Projekten zählen elektronische Arztbriefe, elektronische Patientenakten, sowie Videosprechstunden und natürlich auch die elektronische Gesundheitskarte. Unter anderem sollte mithilfe dieser Mittel die ärztliche Versorgung verbessert und optimiert werden.

Für die Telemedizin werden unterschiedliche Medien genutzt, wenn es sich um Massnahmen zur Therapie oder die ärztliche Versorgung handelt. Die Telematik setzt sich aus der Telekommunikation und Informatik als Begriff zusammen. Hauptsächlich deckt sie den medizinischen Bereich ab. Die Abläufe sollten die ärztliche Versorgung:

  • beschleunigen
  • optimieren
  • vereinfachen

Dafür werden unter anderem elektronische Patientenakten erstellt, dasselbe gilt für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Sprechstunden erfolgen per Videoübertragung zwischen dem Arzt und dem Patienten. Dasselbe gilt für Videogespräche zwischen zwei Ärzten. Mit dieser Technik ist auch eine Ferndiagnose, sowie eine Fernüberwachung möglich. Ein gutes Beispiel ist die Überwachung des Herzschrittmachers. Neben dem elektronischen Arztbrief gibt es noch viele weitere moderne Massnahmen, die bei der Telemedizin zum Einsatz kommen.

Detail of stethoscope. Doctor woman with white coat and stethoscope.
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Spezielle Sicherungsmassnahmen und erhöhte Sorgfalt

Aus datenschutzrechtlicher Hinsicht sind besonders die Gesundheitsdaten zu den personenbezogenen Daten besonders wichtig. Genau deshalb müssen diese auch im Sinne des Datenschutzes geschützt und gewahrt werden. Dafür steht die DSGVO. Folglich sind besondere Sicherungsmassnahmen und ein erhöhtes Mass an Sorgfalt erforderlich. Bisher gibt es noch kein Gesetz, dass in Bezug auf die Telemedizin in sich geschlossen ist. Erst seit dem Jahr 2017 ist beispielsweise die so genannte Videosprechstunde zulässig.

Laufende Behandlungen sollten beispielsweise durch die so genannten Videosprechstunden beschleunigt werden. Ausserdem sollte diese Massnahme die körperliche Genesung und Entlastung fördern. Es gilt aber, gewisse Grenzen bei dieser Fernbehandlung nicht zu überschreiten. Diese neuen Telekommunikationsmedien lösen deshalb die persönliche Vorsprache beim Arzt vor Ort nicht komplett ab, sondern sollten als Ergänzung gesehen werden.

Die Telemedizin und der Datenschutz

Eine der grössten Herausforderungen bei der Telemedizin ist die Übermittlung der persönlichen Daten. Eine sichere Infrastruktur ist unbedingt erforderlich. Es sollte niemals ein Zugriff durch Dritte möglich sein. Deshalb sind neben gesicherten Internetverbindungen auch weitere Massnahmen erforderlich. Videosprechstunden sollten deshalb auf keinen Fall von Unbefugten abgehört werden können.

Auch Krankheitsbilder oder Untersuchungsergebnisse von Betroffenen sollten sicher übermittelt werden können. Diese Sicherheit der Daten sollte sich sowohl bei der Übermittlung per E-Mail, als auch über das Telefon gewährleistet sein. Wenn es tatsächlich zur Weitergabe der gesundheitlichen und persönlichen Daten kommt, muss es eine entsprechende Einwilligungserklärung des Betroffenen geben. Nur dann ist eine Übermittlung der Daten an Dritte möglich.

Die Bevölkerung ist verunsichert

Viele Verbraucher sind beim Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte sehr verunsichert. Es stellt sich die grosse Frage, wer die hinterlegten Notfalldaten, sowie die elektronischen Patientenakten tatsächlich auslesen kann. Diese Unsicherheit bezieht sich auch auf weitere Fragen, wie zum Beispiel die Folgen bei Verlust der elektronischen Gesundheitskarte. Damit die Telemedizin auch in Zukunft sicher und in Bezug auf den Datenschutz korrekt gestaltet werden kann, sind daher klare Regeln und Strukturen seitens des Pflegepersonals und seitens der Ärzte unerlässlich.