WLAN-Tracking - Ist das Tracken von Nutzern übers Smartphone legal?

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Nicht nur dann, wenn Nutzer im Internet unterwegs sind und surfen, sondern auch dann, wenn ein Nutzer sich in ein WLAN eingeloggt, wird das Verhalten entsprechend verfolgt und oft auch aufgezeichnet. Sogar im Hotel, bzw. Im Supermarkt wird vielerorts das WLAN bereitgestellt. Das betrifft übrigens auch Städte und Strassen in der Öffentlichkeit. Nun stellt sich aber die Frage, ob es erlaubt ist, den Nutzer über das Smartphone und das WLAN zu verfolgen oder nicht.

Das Sammeln von Daten

Aus dem englischen übersetzt bedeutet Tracking nichts anderes, als verfolgen. Das Verfolgen der Nutzer ist nicht nur im Onlinehandel interessant, sondern auch in anderen Bereichen. Der Internetnutzer von heute wird ganz genau analysiert, die Daten werden erhoben. Diese Vorgehensweise wird weltweit praktiziert, die Rede ist unter anderem von so genanntem WLAN Tracking. Manche Unternehmen kennen dabei keine Grenzen, sie wollen einen transparenten Kunden. Auch die Förderung der Wirtschaft ist dafür oft das typische Aushängeschild, wenn Gemeinden sich dafür interessieren, welche Passanten durch die Strassen schlendern.

Connectivity
Photo by Praveen kumar Mathivanan / Unsplash

Darüber wird der Betroffene Smartphone Nutzer allerdings nicht informiert und ist weiterhin ohne jede Ahnung unterwegs. Es gibt nicht mehr viele Bereiche, in denen es kein WLAN Tracking gibt. Die Lage ist in rechtlicher Hinsicht allerdings besonders kompliziert und noch nicht geklärt. Für den Betreiber des WLAN Trackings ist trotzdem ein enormes Risiko gegeben. Dieser muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen kalkulieren, denn hier kommt die Datenschutz Grundordnung ins Spiel.

So funktioniert WLAN  Tracking

In Einkaufsstrassen, Gemeinden oder anderen Räumlichkeiten, bzw. Einrichtungen wird ein so genannter WLAN Scanner aufgestellt. Sehr häufig sind es diverse spezielle Dienstleister, die dafür den Auftrag erteilen. Die Funksignale werden von diesem WLAN Scanner erfasst. Das Ziel ist, die Endgeräte damit konkret festzuhalten, meistens sind es Smartphones. Diese Smartphones befinden sich jeweils in einem bestimmten vorgegebenen Radius.

Die Signalstärke wird durch den Scanner gemessen, sodass die exakte Position des Smartphones und natürlich auch des Nutzers erfasst werden kann. Wenn die Wellenfunktion im Smartphone eingeschaltet ist, kommt es auch zur Weitergabe dieser Informationen. Unter anderem ist es damit auch möglich, Gerätedaten zu erfassen. Darunter fallen auch eindeutige Zuordnungen oder eine konkrete Nummer des Gerätes, wie beispielsweise die Adresse von einem Smartphone. Im Einzelhandel wird das WLAN Tracking sehr oft praktiziert. Die Unternehmen wollen die Laufwege der Kunden ganz genau herausfinden. Auch in Zukunft wird es hier noch viele Investitionen geben.

Innen und aussen

Auch draussen auf der Strasse ist der Smartphone Nutzer nicht vom Tracking sicher. Auch die Marketinggesellschaften und Touristikgesellschaften wissen das, wenn die Passantenströme gemessen werden. Für viele Smartphone Nutzer scheint es belanglos zu sein, dass die Kundenströme konkret über das WLAN Tracking erfasst werden. Trotzdem dienen diese Datensammlungen einem datenschutzrechtlich bedenklichen Zweck und werden auch entsprechend eingesetzt. Nicht nur vorbeilaufende Touristen in Fussgängerzonen werden durch das Tracking erfasst und protokolliert. Dazu zählen nämlich auch Menschen, die dort leben oder dort zur Arbeit gehen. Mit diesen erfassten Daten werden Lebensprofile erstellt und weitergegeben, bzw. zu kommerziellen Zwecken genutzt. Anhand der Daten lässt sich danach feststellen, ob jemand dort arbeitet oder zu Hause ist.