Die totale Überwachung im Auto

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Tags: Überwachung auto ISA System Fahrdaten Blackbox daten

Die totale Überwachung im Auto

Ab 6. Juli 2022 wurde die totale Überwachung im Auto gestartet. Es wird einen neuen Aufpasser im Cockpit geben. Das ist übrigens nicht freiwillig, sondern Pflicht. Es kann sogar sein, dass die Kosten unter Umständen auf den Autofahrer abgewälzt werden. Diese Verordnung wurde bereits vor zwei Jahren in der EU auf den Weg gebracht. Ab 6. Juli 2022 wurde diese nun umgesetzt. Neue Fahrzeugtypen sind damit direkt konfrontiert. Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent kommt zum Einsatz. Die Abkürzung dafür lautet: ISA. Alle neuen Fahrzeuge werden damit ausgestattet sein. Angeblich sollte es dann zukünftig bis zu 25.000 weniger Verkehrstote geben, die Zahl von 140.000 Schwerverletzten sollte damit gesenkt werden. Leider gibt es aber auch in Bezug auf den Datenschutz einige Fragen, die bisher unbeantwortet geblieben sind.

Nicht nur Pkws, sondern auch Busse, sowie Transporter und LKWs werden damit ausgerüstet sein. Erfolgte die Typenzulassung früher, gilt die Pflicht dann ab dem 7. Juli 2024.

So funktioniert die Überwachung

Unterschiedliche Systeme werden miteinander kombiniert, wie zum Beispiel Tempobegrenzer, Tempomat und die Verkehrszeichenerkennung. Dadurch sollte der Autofahrer Unterstützung erfahren. Die erlaubte Geschwindigkeit wird sofort erkannt und überprüft. Dafür werden digitale Karten, Kameras und Sensoren genutzt. Fährt der Autofahrer höher, als es erlaubt ist, kann das System sogar die Leistung des Motors drosseln oder diesen komplett abschalten, bis die erlaubte Geschwindigkeit erreicht wurde.

Zusätzlich helfen akustische, haptische und optische Signale dem Fahrer, wenn dieser zu schnell unterwegs ist. Die Signale projizieren dann einen Warnhinweis direkt in das Sichtfeld oder es kommt zu einem Vibrieren des Gaspedals. Die Signale können auch kombiniert erscheinen. Die Bremse wird vom Assistenten nur dann betätigt, wenn ein adaptiver Abstandsregeltempomat oder ein Notbremsautomat installiert ist.

Die Kosten für die Neuausstattung

Angeblich werden auf den Autofahrer in den ersten sieben Jahren keine Kosten für das Überwachungssystem umgewälzt. Dann ist es den Autoherstellern allerdings erlaubt, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Das könnte zum Beispiel mit einem Abonnement funktionieren.

Probleme mit der Überwachung

Unterschiedlichste Seiten äussern Kritik darüber. Viele denken, dass dieses System noch nicht genug erprobt ist und für den Markt keine nötige Reife vorliegt. Ob dieser neue Assistent den Verkehr wirklich sicherer macht oder nicht, ist dahingestellt. Wer zum Beispiel das System überbrücken möchte, drückt zum Beispiel einfach nur fester auf das Gaspedal. Alternativ dazu kann das System auch einfach ausgeschaltet werden. Wird das Auto hingegen wieder gestartet, aktiviert sich auch der Assistent wieder. Ein Sicherheitsvorteil wird mit einem ausgeschalteten System nicht geboten.

Die goldene Zukunft des Assistenten

Auch zukünftig wird es weitere Assistenten beim Autofahren geben, die zur Pflicht umgesetzt werden sollen. Diese betreffen vor allem neue Autos. Gemeint ist damit eine Art Blackbox. Bemerkt das Auto einen Unfall, werden sämtliche Fahrdaten rund um den Zusammenstoss abgespeichert. Es wird auch eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren geben. Das kann zum Beispiel ein angeschlossener Promillebegrenzer sein. Dieser legt das Auto lahm, wenn die Werte des Fahrers zu hoch sind.  Weitere Ideen lauten:

  • Reifendrucküberwachung
  • Müdigkeitswarner
  • Aufmerksamkeitswarner
  • Rückfahrassistenz
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Notbremsassistent

Diese und weitere Assistenten und Systeme werden zukünftig noch ausgebaut. In wie Ferne diese Systeme sich auf den Autofahrer selbst auswirken und welche Daten tatsächlich gesammelt und weitergegeben werden ist noch unklar.