Fluggastdaten - eine Datenspeicherung auf Vorrat

2 min
 
Tags: Fluggesellschaften Biometrische Daten Passagierdaten Airlines Fliegen Reise

Sind Sie oft mit dem Flugzeug unterwegs? Eventuell müssen Sie beruflich fliegen, bzw. sitzen Sie vielleicht oft privat im Flieger. Spätestens dann, wenn die Urlaubszeit gekommen ist, treten viele Menschen ihre Reise mit dem Flieger an. Nach wie vor ist das bevorzugte Reisemittel aber immer noch das Auto. Das Flugzeug folgt direkt an zweiter Stelle. Ist jedem Flugreisenden aber bewusst, in wie Ferne umfassende Daten von einer Airline gesammelt und weitervermittelt werden? Diese Daten werden unter anderem an Ermittlungsbehörden und Sicherheitsbehörden weitergegeben.

Fluggesellschaften geben also Ihre Passagierdaten weiter. Angeblich hält sich das noch in Grenzen. Die Situation wird sich aber dank einer neuen EU-Richtlinie verändern. Angeblich wird dadurch schwere Kriminalität besser eingedämmt. Zukünftig werden die Fluggastdaten daher automatisch übermittelt. Wird dadurch der Terrorismus tatsächlich bekämpft?

Eine Datenspeicherung auf Vorrat

Die Fluggastdaten werden als „Vorrat“ gespeichert. Das bedeutet, dass die Passagierdaten nicht erst bei Verdacht übermittelt, bzw. angefordert werden. Sämtliche Fluggastdaten werden automatisch weitergeleitet. So haben die Behörden sofort die Möglichkeit, alle Fluggastdaten zu analysieren. Terrorfahndungen erfolgen dann noch einfacher.

Photo by Pascal Meier / Unsplash

Bereitstellung umfassender Daten

Die Fluggastdaten, bzw. auch die persönlichen Daten, die weitergegeben und erfasst werden sind relativ breit gefächert. Es gibt insgesamt mehr als 60 unterschiedliche Daten-Kategorien, die gesammelt und weitergegeben werden. Dazu zählen:

  • Name
  • Adresse
  • Flugverbindung
  • Flughafen
  • Flugnummer
  • Sitzplatznummer

Es wird sogar Auskunft über das Gepäck gegeben. Dasselbe trifft auch auf spezielle Vorlieben in Bezug auf Speisen und Essenswünsche zu. Dadurch ist es einfacher, sich ein ganz genaues Bild vom einzelnen Fluggast zu machen.

Niemand kann sich wehren

Es gibt keine Möglichkeit, um sich gegen die Weitergabe der persönlichen Daten zu wehren. Obwohl nicht jeder Reisende das möchte, wenn er einen Flug bucht, kann sich niemand dagegen wehren. Alle Daten werden an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Die Airlines sind zu diesem Vorgehen gezwungen. Wer das nicht möchte, muss auf die Flugreise komplett verzichten. Die Fluggastdatenspeicherung betrifft übrigens nicht nur Europa, sondern auch noch viele andere Länder. In den USA ist diese Vorgehensweise schon seit längerer Zeit zur Normalität geworden.

Diese Daten sollten tatsächlich bei der Bekämpfung der Terroristen weiterhelfen. Über die Richtlinie wurde zwar lange debattiert, mittlerweile ist sie aber beschlossene Sache.