San Francisco gegen Überwachungstechnologien

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Der Stadtrat erschwert nun in einer Verordnung die Anschaffung von Überwachungstechnologie für städtische Behörden und verbietet zudem als erste Stadt der USA den Einsatz von Gesichtserkennung.

Als erste Stadt der USA verbietet die Stadt San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennung und reglementiert streng die Anschaffung von Überwachungstechnologien, so entschied das der Stadtrat letzten Monat mit einer Mehrheit von acht zu eins. Diese Regelungen beziehen sich aber nur auf städtische Behörden und die städtische Polizei. So sind Flughäfen, Häfen oder andere von den Bundesbehörden betriebenen Einrichtungen nicht in der Regelung involviert.

Die „Stop Secret Surveillance“-Verordnung  brachte der Demokrat Aaron Peskin Anfang des Jahres in den Stadtrat von San Francisco. Nun müssen Anschaffung von Überwachungstechnologie immer zuerst vom Stadtrat abgesegnet werden. Gesichtserkennung ist sogar komplett Verboten. Peskin bezeichnete Gesichtserkennung in der Debatte als „gefährliche Waffe“. Matt Cagle, Anwalt der ACLU of Northern California sagte der New York Times,  dass die Gesichtserkennung der Regierung eine noch nie dagewesene Macht gebe,  Bewegungsprofile von Menschen in ihrem täglichen Leben zu erstellen

„Gesichtserkennung ist inkompatibel mit einer gesunden Demokratie.“

Save Your Internet – Demo against Uploadfilter – Article 13 #CensorshipMachine. March 16. 2019, Kornmarkt, Nürnberg, Germany
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Gesichtserkennung in Deutschland

Die Polizei Hamburgs benutzte im grossen Massstab Gesichtserkennungstechnologien, um Straftäter zu ermitteln. Johannes Caspar, Hamburger Datenschutzbeauftragter, hatte der Polizei eine weitere Nutzung untersagt. Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, ist auch gegen die Gesichtserkennung:

„Für eine automatisierte biometrische Gesichtserkennung gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage! Nur weil es mittlerweile technisch möglich ist, große Datenmengen detailliert biometrisch auszuwerten, ist ein entsprechendes Verfahren noch lange nicht rechtlich zulässig.“