Künstliche Intelligenz und Datenschutz

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Tags: KI künstliche Intilligenz Datenschutz daten analysezwecke datenströme Datenschutzbeauftragter Manipulation

Oftmals stellt sich im Rahmen der Datenschutz Grundordnung die Frage, wie es mit der künstlichen Intelligenz aussieht. Häufig wird diese zum Beispiel in Unternehmen bereits verwendet, um im Vorab Bewerbungen auszusortieren, bzw. intelligente Systeme und Maschinen damit zu koordinieren. Die künstliche Intelligenz, bzw. das maschinelle Lernen wird in der heutigen industriellen Produktion häufig verwendet. Dasselbe gilt auch für Verwaltungen, die damit auf einer neuen Ebene arbeiten können. Die technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit sind faszinierend. Trotzdem herrscht oftmals Unsicherheit, wenn es um die rechtlichen Aspekte und den Datenschutz im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz geht.

Die wertvollsten Daten

Grundsätzlich dürfen Daten immer als ein sehr wertvolles Gut betrachtet werden, diese sind die Grundvoraussetzung, damit künstliche Intelligenz funktioniert und ein maschinelles Lernen möglich ist. Nur so ist es möglich, die wichtigsten Informationen zu beziehen und das System quasi zu trainieren. Trotzdem sollte niemals ausser Acht  gelassen werden, dass es sich bei Daten um ein sehr wertvolles und sensibles Gut handelt. Dass es sich um einen direkten Mehrwert handelt, steht daher ausser Frage. Trotzdem sollte dieses Vertrauen keinesfalls missbraucht werden.

Datenströme zwischen Unternehmen

Als Unternehmen gilt es daher im Vorhinein zu klären, welche Daten übergeben werden dürfen, wenn es um die künstliche Intelligenz geht. Ganz besonders gilt es zu hinterfragen, wenn diverse Datenströme zwischen unterschiedlichen Unternehmen und Firmen hin und her geschickt werden. Bei übertragenen Daten ist daher unbedingt Klarheit zu schaffen, wenn diese für Analysezwecke oder die Weiterverarbeitung genutzt werden. Genauso sieht es aus, wenn diese Daten vom Unternehmen weitergegeben werden.

Neue Regeln in der Zukunft

Zukünftig sind in Bezug auf den Datenschutz bei der künstlichen Intelligenz daher neue Regelungen zu erwarten. Auch in diesem Bereich gelten alle Vorgaben für den Datenschutz und die Datensicherheit. Folgendes gilt es daher zu verhindern:

·       Bedrohungen

·       Einsichtnahme

·       unberechtigtes Kopieren

·       Manipulation

·       Verlust

Die missbräuchliche Datenverarbeitung, sowie der Schutz sämtlicher Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre müssen deshalb weiterhin Priorität haben. Genauso wichtig ist es daher, einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen zu involvierten. Die wichtigste Voraussetzung in Bezug auf die Haftung sind daher gute Verträge.