Wie US-Geheimdienste Daten aus der EU abgreifen könnten

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Wie US-Geheimdienste Daten aus der EU abgreifen könnten

Vor US-amerikanischen Geheimdiensten sind anscheinend tatsächlich nicht sämtliche Daten sicher, auch das Datenschutzrecht der Europäischen Union bietet nur bedingten Schutz. Sensible Daten sind auch dann gefährdet, wenn der Server direkt in der Europäischen Union steht.

Der Durchblick fehlt

US-amerikanische Behörden sind neugierig, wenn es um die Daten von europäischen Bürgern und Bürgerinnen geht. Es wird viel geschnüffelt. Selbst für Experten ist es kompliziert, hier durchzublicken. Das Datentransferabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA wurde im Sommer 2020 vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Viele reagierten ratlos. Eigentlich war eine rechtliche Regelung im Hinblick auf den Datenaustausch über den Atlantik das Ziel. Eine rechtssichere Datenübermittlung ist ohne Abkommen unmöglich. Leider hat sich bis jetzt an der Situation nichts geändert.

Unterschiedliche Prioritäten der Länder

Weiterhin ist es nämlich möglich, dass Geheimdienste aus den USA Zugriff auf die Daten der europäischen Bürger haben. Die Datenschutzgesetze aus den US-amerikanischen Ländern können mit den europäischen nicht mithalten. Trotzdem sollten die Daten der Europäer nicht in den USA landen können. Deshalb kommen jetzt sehr viele Gutachter zum Einsatz, um die Situation einzuschätzen. Übrigens könnten auch Fluggesellschaften und Banken von dieser Situation betroffen sein. Seitens der USA werden diese Eingriffe immer wieder mit der Bekämpfung von Terrorismus gerechtfertigt.

Betroffen sind sämtliche Daten, die bei diversen digitalen Anbietern für elektronische Kommunikationsdienste anfallen. Gemeint sind damit beispielsweise folgende:

·       Betreiber von Rechenzentren
·       E-Mail Provider
·       Telekommunikationsunternehmen
·       Hotels
·       Fluggesellschaften
·       Banken

Dieser Eingriff trifft übrigens auch dann zu, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern einen eigenen E-Mail Dienst zur Verfügung stellt.

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In Bezug auf die Datenfreigabe können hohe Strafen drohen. Eigentlich wäre es das Ziel, die Daten ausschliesslich in der EU zu speichern und auch dort zu verarbeiten.

Nach wie vor hat sich aber am Gültigkeitsbereich des US-Gesetzes nichts geändert. Bei einem europäischen Konzern, der eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung in den USA hat, ist die Lage nicht wirklich klar.

Besonders heikel sieht die Situation bei den Gesundheitsdaten in Bezug auf die US-Geheimdienste aus. Gemeint sind damit häufig genutzte Programme und Apps für Patienten, wenn es zum Beispiel um ärztliche Rezepte und Verschreibungen geht.